41. Gemeinderatssitzung, Montag, 15. Dezember 2025, 13:00 Uhr, Welser Stadthalle
Tagesordnung
- Mitteilungen des Bürgermeisters
- Aktuelle Stunde
Berichterstatter Bürgermeister Dr. Andreas Rabl
1. Voranschlag der Stadt Wels für das Rechnungsjahr 2026 und Voranschlag der Stadt Wels für das Rechnungsjahr 2027 – Doppelbudget
FD-Fin-100-2025
Gemäß § 53 Abs. 1 StW. 1992 wird der Voranschlag 2026 und der Voranschlag 2027 (Doppelbudget) zur Feststellung dem Gemeinderat vorgelegt.
2. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2026 – 2031 (MFPL)
FD-Fin-50-2025
Die Mittelfristige Finanzplanung bestehend aus dem Voranschlag 2026 und 2027 und den Planjahren 2028 – 2031 wird zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. StS-Kreditoperationen gemäß § 54 Statut der Stadt Wels
Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
FD-Buch-14-2025/021
Kenntnisnahme der im Stadtsenat genehmigten Kreditübertragungen und Kreditüberschreitungen.
4. StS-Kreditoperationen gemäß § 54 Statut der Stadt Wels
Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
FD-Buch-14-2025/024
Kenntnisnahme der im Stadtsenat genehmigten Kreditübertragungen und Kreditüberschreitungen.
5. GR-Kreditoperationen gemäß § 54 Statut der Stadt Wels
FD-Buch-14-2025/026
Genehmigung der beantragten Kreditübertragung und Kreditüberschreitungen.
6. GR-Kreditoperationen gemäß § 54 Statut der Stadt Wels
FD-Buch-14-2025/027
Genehmigung der beantragten Kreditüberschreitung.
7. Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wels, mit der die Lustbarkeitsabgabeordnung 2017 geändert wird (1. Novelle zur Lustbarkeitsabgabeordnung 2017)
FD-StV-6-2025
Beschlussfassung der 1. Novelle zur Lustbarkeitsabgabeordnung 2017 der Stadt Wels.
8. Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wels, mit der die Abfallgebühren-Verordnung 2011 geändert wird (15. Novelle zur Abfallgebühren-Verordnung 2011)
FD-StV-10-2025
Die Abfallgebühren sollen mit dieser Verordnung um die Indexsteigerung angepasst werden.
9. Grünbach-Endversickerung; Abschluss eines Kaufvertrages
LV-026-02-4-2025
Die Vertragspartner sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 91 KG 51224 Pernau, unter anderem mit den Grundstücken 431, 432/1 und 433. Auf dem - gemäß Vermessungsurkunde vom 23.10.2025 - neu geschaffenen Grundstück 431 im Ausmaß von 25.429 m² soll das neue Versickerungsbecken errichtet werden.
10. Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wels, mit der Zuständigkeiten des Gemeinderates nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf den Bürgermeister übertragen werden (IFG-Übertragungsverordnung Gemeinderat)
Verf-015-W-26-2025
Durch die Verordnung sollen bestimmte Zuständigkeiten des Gemeinderates auf den Bürgermeister übertragen werden.
11. Amtsblatt der Stadt Wels; Vergabe Druckauftrag und Inseratenwerbung sowie Kulturmagazin Vielfalt; Vergabe Druckauftrag jeweils für 2026
PRA-327-AL-4-2025, miterledigt: ZE-022-1-157-2025
Der Gemeinderat möge beschließen, den Zuschlag betreffend Herstellung des Amtsblattes der Stadt Wels „Wels Informiert“ sowie die Übertragung des Rechtes zum Verkauf der enthaltenen Inseratenwerbung sowie die Herstellung des Kulturmagazins Vielfalt für das Jahr 2026 zu erteilen.
Berichterstatter Vizebürgermeister Gerhard Kroiß
12. Überwachung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt Wels; Überwachung der Kurzparkzonen und des ruhenden Verkehrs der Stadt Wels; Abschluss von Verträgen
FD-Park-60-2025
Beschlussfassung über die Vergabe der Überwachung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen sowie der Kurzparkzonen und des ruhenden Verkehrs der Stadt Wels.
13. Welser Sportvereine; Sportstättensanierungskonzept; Abschluss einer Subventionsvereinbarung
BK-Sport-145-2024
Der Sportverein plant im Zuge des Sportstättensanierungskonzeptes eine Sanierung der alten Turnhalle, einen Zubau bei der Turnhalle sowie Sanierung der Tennis-, Turn- und Kletterhalle bzw. der Außenanlagen.
Berichterstatterin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger
14. Kündigung des Vertrages zur Vermittlung von Gesundheitspersonal
SenB-300-04-2-2024/1
Mit diesem Beschluss soll der bestehende Vertrag zur Vermittlung von Gesundheitspersonal vom 10.06.2024 gekündigt werden.
Berichterstatter Stadtrat Ralph Schäfer, BSc MSc
15. Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wels über die Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2015 (Änderung Nr. 132) und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2015 (Änderung Nr. 67)
BauR-269-05-6-2025
Diese Änderung betrifft die Umwidmung im Gebiet Karl-Bregartner-Straße, KG. 51226 Puchberg und 51218 Obereisenfeld. Die zusätzlichen Baulandflächen dienen jeweils dem Freiflächennachweis (Kindergarten und Wohnbauprojekt), die eigentliche Baufläche für den Kindergarten war bisher schon Bauland/Wohngebiet und diente als Freiflächennachweis gemäß Bebauungsplan. Dieser wird parallel zum gegenständlichen Widmungsverfahren entsprechend abgeändert. Mit der ÖEK-Änderung Nr. 67 wird die Konformität zwischen Flächenwidmungsplan und den Entwicklungszielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes hergestellt.
16. Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wels betreffend Bebauungsplan Nr. 325/A.1 (Stadtteil: Lichtenegg)
BauR-269-06-8-2022
Dieser Bebauungsplan wurde für ein Teilgebiet der KG. 51215 Lichtenegg, im Bereich Straße „A“ – Wimpassinger Straße – Moosbachstraße – Widmungsgrenze – Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. 1711/2 – Grünbach – Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. 190/1, angefertigt. Von Amts wegen erfolgt die Abänderung des Bebauungsplanes 86/2 und einer Teilfläche des Bebauungsplanes 86/1 (Vorgängerpläne) aufgrund geänderter Planungsziele der Gemeinde.
Berichterstatter Stadtrat Thomas Rammerstorfer
17. Betriebsverein; Abschluss einer Subventionsvereinbarung
BK-J-274-2025
Der Betriebsverein bezweckt unter anderem die Durchführung kultureller und sozialer Veranstaltungen sowie die Förderung von Kommunikation und schöpferischen Initiativen. Aus diesem Grund soll eine Subventionsvereinbarung zum Zweck der Abdeckung eines Teiles des Personalaufwandes zwischen der Stadt Wels und dem Betriebsverein abgeschlossen werden.
Hinweis:
Im Anschluss an diese Gemeinderatssitzung findet eine BÜRGERFRAGESTUNDE statt. Ist die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr noch nicht beendet, wird die Sitzung zur Abhaltung der Bürgerfragestunde zu diesem Zeitpunkt unterbrochen; bereits in Verhandlung gezogene Tagesordnungspunkte werden jedoch abgeschlossen.