Dienststelle Kinder- und Jugendhilfe
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bestehen unter anderem darin, Informationen über förderliche Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu geben. Bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen und familiären Herausforderungen bieten wir Beratung an. Es werden Hilfen für werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene zur Bewältigung von familiären Herausforderungen und krisenhaften Situationen angeboten. Bei einer Meldung über einen Verdacht einer Kindeswohlgefährdung werden Abklärungsschritte unternommen und evtl. eine Hilfeplanung erstellt. Bei Feststellung einer Kindeswohlgefährdung wird Erziehungshilfe gewährt. Außerdem wirkt die Kinder- und Jugendhilfe bei Adoptionen von Kinder und Jugendlichen mit. Rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten gehört ebenfalls zur Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.
Kernaufgaben der Dienststelle Kinder- und Jugendhilfe
- Präventive Angebote und allgemeine Beratungsdienste
- Telefonische und persönliche Beratung in allen Fragen des familiären Zusammenlebens
- Beratung und Betreuung in Krisensituationen
- Psychologische Beratung in Erziehungsfragen
- Eltern-/Mutterberatung
- Schulsozialarbeit
- Intervention nach Anzeigen, Meldungen, Wegweisungen
- Einleitung und Mitwirkung von gerichtlichen Verfahren die Kinder betreffend
- Vermittlung in Obsorge- und Besuchsrechtsfragen, gerichtliche Stellungnahmen
- Unterstützung der Erziehung (Oö. KJHG § 44) Betreuung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften (Oö. KJHG § 45)
- Festsetzung und Exekution der Kostenersätze
- Tages-, Pflege- und Adoptivelternarbeit
- Familienförderungen
- Säuglingsartikelgutschein, OÖ. Familienkarte, Schulbeginnunterstützung
- Vermittlung von Erholungsaufenthalten für Kinder und finanzielle Förderung
- Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsvereinbarung und/oder Gerichtsanträge einschließlich Rechtsmittel,
- Exekution des Unterhaltes
- Anträge Unterhaltsvorschussgesetz
- Jugendgerichtshilfe
- Begleitung, Vertretung von unbegleiteten minderjähriger Flüchtlinge
- Gesetzliche Vertretung und Ausübung der gesamten Obsorge von Minderjährigen