Einzug in eine Einrichtung zur Langzeitpflege
Antragsteller ist grundsätzlich die betroffene Person selbst, soweit sie noch geschäftsfähig ist. Wenn ein Erwachsenenvertreter vorhanden ist und er vom Gericht auch für diesen Bereich bestellt ist, hat der Erwachsenenvertreter den Antrag zu stellen. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person (z.B. Vorsorgevollmacht) vertreten lassen. Auch ein vertretungsbefugter nächster Angehöriger kann den Antrag stellen (nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Notar).
„Hier finden Sie den Sozialhilfeantrag für Alten- und Pflegeheime des Landes Oberösterreich welcher zur Beantragung der Übernahme der Kosten der geschlossenen Sozialhilfe durch die Stadt Wels sowie für das Heimaufnahmeverfahren notwendig ist, sowie ein Informationsblatt für den Einzug in ein Haus der Seniorenbetreuung. Anträge können nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07242 417 3071, im Haus Leopold Spitzer, Hans-Sachs-Straße 22, 4600 Wels, abgegeben werden bzw. per E-Mail unter senb@wels.gv.at eingebracht werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen
- sämtliche Einkommensnachweise (Pensionsbescheide der PVA, ÖBB, SVA, Bescheide über ausländische Renten, Unterhalt, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge, etc.)
- aktueller Pflegegeldbescheid
- Nachweis eines Vertretungsverhältnisses (Gerichtsbeschluss über Sachwalterschaft, Bevollmächtigung, Bestätigung über das Vorliegen einer Vertretungsermächtigung)
- Übergabe- bzw Schenkungsverträge (auch bei Übergabe vor mehr als fünf Jahren)
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei nicht österreichischen Staatsbürgern
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen, wenn Sie auch die Übernahme des durch Einkommen nicht gedeckten Heimentgelts beantragen (Einkommen reicht zur Deckung der Heimkosten nicht aus)
- Kontoauszüge der letzten zwölf Monate
Für die Entscheidung, ob bei Einstufung unter Pflegegeldstufe 4 (Variante b) ein Heimplatz in Anspruch genommen werden kann oder nicht, erhebt die zuständige Koordinatorin für Betreuung und Pflege die Situation (Objektivierungsverfahren). Wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an die Telefonnummer +43 7242 417 3072 oder +43 7242 417 3070 oder auch an das Entlassungsmanagement im Krankenhaus. Bei Vorliegen eines besonderen Pflegebedarfs (Variante a) muss kein Objektivierungsverfahren eingeleitet werden.
In beiden Fällen muss ein Antrag auf einen Heimplatz gestellt werden. Für die Aufnahme (sowohl in ein Haus der Seniorenbetreuung, als auch in das Haus für Senioren oder das APH Bruderliebe) und die Einbringung des Antrags auf einen Heimplatz, wenden Sie sich bitte an die oben angeführten Telefonnummern.
Vergabekriterien
Eine frühzeitige Voranmeldung bzw. Reservierung ist nicht möglich oder notwendig und beeinflusst auch nicht die Vergabe eines Heimplatzes. Ebenso ist es nicht erheblich, ob man die Kosten selbst trägt oder nicht.
Nur folgende Vergabekriterien sind ausschlaggebend
- Hauptwohnsitz Stadt Wels (seit mindestens 6 Monaten)
- Dringlichkeit (Wohnsituation, Pflegebedarf, Versorgungsmöglichkeit durch andere Betreuungsformen, spezielle Bedürfnisse etc.)
Für die Prüfung des Antrages sowie der Vergabe eines Heimplatzes anhand der Vergabekriterien sind in Zusammenarbeit mit der Koordinatorin für Betreuung und Pflege die Mitarbeiter der Seniorenbetreuung verantwortlich. Diese geben gerne Auskünfte über belegte bzw. freie Plätze sowie den Stand der Vergabe eines freien Heimplatzes.
Alter
Per Gesetz existieren keine konkreten Altersgrenzen für die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim. Es kann aber im Regelfall von einem Mindestalter von 60 Jahren ausgegangen werden. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob ein Heimbewohner in den Bereich der Sozialhilfe (altersbedingte Heimaufnahme) oder unter das Oö. Chancengleichheitsgesetz (durch eine Behinderung bedingte Heimaufnahme) fällt.
Pflegegeldeinstufung
Variante a)
Eine tatsächliche Einstufung mit Pflegegeldstufe 4 oder höher – laut vorliegendem Pflegegeldbescheid (besonderer Pflegebedarf).
Variante b)
Einstufung unter Pflegegeldstufe 4 - in diesem Fall muss Folgendes vorliegen:
- grundsätzlicher Pflegebedarf und zudem eine Wohnsituation und ein soziales Umfeld, die ein Leben zu Hause nicht mehr gewährleisten (z.B. viele Stufen; Heizung kann im Winter nicht gewährleistet werden; keine Hilfe durch Familie möglich)
- ein erhöhter Pflegebedarf, der auch nicht mehr durch mobile Pflegedienste (z.B.: Hauskrankenpflege, mobile Betreuung und Hilfe) abgedeckt werden kann.
Kosten
Die Heimkosten setzen sich aus einem Grundbetrag (Tagsatz) und einem Pflegezuschlag zusammen. Der Pflegezuschlag ist davon abhängig, wie hoch Ihr Pflegegeld ist.
Bsp.: Frau A. bezieht ein Pflegegeld der Stufe 5 (mtl. 1.175,20 €). Der Tagsatz im Alten- und Pflegeheim Haus Neustadt beträgt € 159,00. Wie hoch sind die Kosten im Oktober?
Berechnung: 31 Tage x 159,00 € = € 4.929,00 € plus 80 % von 1.175,20 € = 940,16 €
Die Kosten für den Monat Oktober belaufen sich somit auf 5.869,16 €.
Grundsätzlich müssen die Bewohner für die Heimkosten selbst aufkommen. Wenn das Einkommen (Pension, Rente, das Pflegegeld, Kapitalerträge oder Miet- und Zinsverträge, etc.) jedoch nicht ausreicht, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten.
Trotzdem verbleibt dem Bewohner ein Teil seines Einkommens:
- 10% der Pflegegeldstufe 3 – derzeit € 57,70 monatlich (unabhängig von der tatsächlichen Pflegegeldstufe)
- 20% der Pension und die Sonderzahlungen zur Gänze (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
Seniorenbetreuung, Koordination für Betreuung und Pflege
4600 Wels
Tel: +43 7242 417 3070
Mobil: +43 7242 417 3072 in Stadtplan anzeigen