Bootshaus scheitert am Vergaberecht
Wie sich nach intensiver rechtlicher Recherche herausgestellt hat, ist auf das gegenstĂ€ndliche Bauvorhaben aufgrund der Beteiligung der Stadt Wels â sowohl bei der Planung als auch bei der Bauumsetzung â das Bundesvergabeverfahren anzuwenden. Dies fĂŒhrt zu erheblichen Verzögerungen des Baustarts, dieser wĂ€re erst etwa im Herbst 2026 möglich. Die Anwendbarkeit des Vergaberechts ergibt sich daraus, dass die Stadt Wels wesentlich an der errichtenden Gesellschaft beteiligt wĂ€re.
Aufgrund der Anwendbarkeit des Vergabeverfahrens fĂ€llt darĂŒber hinaus auch die Möglichkeit weg, private UnterstĂŒtzer fĂŒr das Bootshausprojekt zu finden. Geplant war, die bauausfĂŒhrenden Unternehmen am Projekt mit zu beteiligen. Mit Wegfall dieses privaten Investitionskapitals fĂ€llt auch eine wesentliche SĂ€ule des Gesamtkonzepts weg, weshalb sich die Public-Private-Partnership-Idee nicht umsetzen lĂ€sst. Das Konzept wird von der Stadt Wels gesichert, um alle erforderlichen Unterlagen fĂŒr den Fall einer spĂ€teren Umsetzung vorliegen zu haben.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âDas Bootshaus wĂ€re eine groĂartige ErgĂ€nzung fĂŒr den neuen Volksgarten gewesen. Ich möchte mich ausdrĂŒcklich bei den Initiatoren Mag. Jörg Huber-Wilhelm und GĂŒnter Stadlberger fĂŒr die groĂartige Idee und den freiwilligen Einsatz bedanken. Die Stadt Wels lebt von diesen Initiativen, wenn auch nicht alle umgesetzt werden können.â