Energiezuschuss der Stadt Wels
Die Stadt Wels unterstĂŒtzt ihre BĂŒrger mit einem einmaligen, freiwilligen Energiezuschuss in der Höhe von 100 Euro pro Haushalt.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. November 2025 ihren stĂ€ndigen Hauptwohnsitz in Wels haben und folgendes Monatseinkommen im JĂ€nner 2026 pro Haushalt nicht ĂŒberschreiten:
- Ein-Personen-Haushalt: 1.950 Euro netto
- Mehr-Personen-Haushalt: 2.800 Euro netto
Die Einkommensgrenze erhöht sich um 120 Euro netto pro im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind.
Nicht anspruchsberechtigt sind (wie in den jeweiligen Gesetzen definiert) Asylwerber, subsidiÀr Schutzberechtige, Vertriebene, Bewohner von zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (z.B. Senioreneinrichtungen) sowie Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.
Die Auszahlung erfolgt nach der Antragsbearbeitung frĂŒhestens Anfang Juni.
AntrĂ€ge fĂŒr den Energiezuschuss
- Online: Sonntag, 1. MĂ€rz bis Donnerstag, 30. April 2026 ĂŒber das Antragsformular
- Persönlich: Montag, 2. MĂ€rz bis Dienstag, 31. MĂ€rz 2026 im ParteienverkehrsbĂŒro der Dienststelle Sozialservice und Frauen (Rathaus, Stadtplatz 4, Eingang Sozialservice)
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter +43 7242 235 3801 an uns wenden.
Auszahlung des Energiezuschusses
Die Auszahlung erfolgt nach der Antragsbearbeitung frĂŒhestens Anfang Juni.