Mediengesetz
Die Stadt Wels informiert die Bevölkerung über wesentliche Vorhaben, Dienstleistungen und Angebote der Stadtverwaltung. Ziel ist es, allen Bürgern einen möglichst einfachen und barrierefreien Zugang zu relevanten Inhalten zu ermöglichen.
Die Kommunikationsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, unterschiedliche Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu erreichen und Inhalte zielgruppengerecht bereitzustellen.
Zur Sicherstellung einer breiten und wirksamen Ansprache werden neben eigenen Kanälen auch externe Medien und Plattformen genutzt. In diesem Zusammenhang können Maßnahmen auch entgeltlich erfolgen
Angaben zu § 25 Abs. 2 Mediengesetz
Die Stadt Wels ist eine Stadt mit eigenem Statut nach den Bestimmungen des Statuts für die Stadt Wels 1992 (StW 1992), LGBl. 8/1992 idgF.
Kommunaler Webauftritt der Stadt Wels.
Ausgehend von Lebenssituationen informiert der Webauftritt der Stadt Wels insbesondere über Amtswege (z.B. Gebühren, Fristen, Dokumente), beantwortet Bürgeranfragen bzw. leitet diese an die zuständige Stelle weiter und verlinkt zu (Online-)Formularen.
Die hier angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information. Für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der gebotenen Informationen/Services übernehmen wir keine Gewährleistung/Haftung. Insbesondere können aus der Verwendung der abgerufenen Informationen und Services keine Rechtsansprüche begründet werden. Sie können keine umfassende rechtliche Beratung ersetzen. Wenn Sie eine besondere Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Expertin/einen Experten.
Verweise und Links zu anderen Internetangeboten wurden sorgfältig ausgewählt. Deren Inhalt, Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit liegt aber nicht in unserem Einflussbereich und wir übernehmen hierfür keine Gewährleistung/Haftung.
Wir übernehmen weiters keine Gewährleistung/Haftung für downloadbare Formulare, insbesondere nicht für deren Aktualität oder der Eignung für einen bestimmten Zweck und Virenfreiheit.
Wir bemühen uns, Probleme beim Abruf der Informationen/Services zu vermeiden. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass Daten und Angaben nicht oder fehlerhaft angezeigt werden. Wir übernehmen keine Haftung, dass unser Dienst nicht unterbrochen oder durch Störungen beeinträchtigt wird.
Sämtliche Inhalte, das Layout, allfällige Ton- und Videosequenzen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran bleiben der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber vorbehalten. Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden.
Eine öffentliche Verwendung der Informationen/Services darf nur mit unserer Zustimmung und unter Nennung sowie Ersichtlichmachung der Quelle erfolgen.
Das bloße Verlinken auf unsere Inhalte unter gleichzeitigem Quellhinweis steht jedermann frei und bedarf keiner besonderen Genehmigung.
Die Stadt Wels verwendet in verschiedenen Bereichen der Website Fotos, deren Nutzungsrecht bei der Stadt Wels liegt. Die Verbreitung, Verwendung oder Veränderung dieser Daten ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind Fotos die im Pressecorner unter Media oder Presseaussendung zu finden. Unter Angabe der angeführten Bildhinweise (z.B. "Stadt Wels", "Privat", etc.) ist der Abdruck bzw. die weitere Verwendung honorarfrei.
Das Logo der Stadt Wels wird in verschiedenen Datei-Format zum Download angeboten. Vorraussetzung für eine Verwendung ist die Einholung einer Erlaubnis bei der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wels.
Auf die Nutzung der Informationen/Services findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes wurde nur eine Form der Anrede gewählt, und zwar die männliche. Diese steht stellvertretend für beide Geschlechter.
Transparente Vergabe von Werbe- und Medienaufträgen der Stadt Wels
Die Stadt Wels vergibt Werbe- und Medienaufträge nach den Vorgaben des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) sowie nach den Grundsätzen der Transparenz, Objektivität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung. Ziel ist eine wirksame, nachvollziehbare und bürgerorientierte Kommunikation im öffentlichen Interesse.
Gesetzliche Grundlagen und Transparenz durch Veröffentlichung
Die Stadt Wels setzt auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit in ihrer gesamten Kommunikationsarbeit. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben – insbesondere das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKFTG) und das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) – konsequent umgesetzt.
Alle entgeltlichen Leistungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die KommAustria übermittelt und können in der RTR-Transparenzdatenbank öffentlich eingesehen werden: RTR-Medientransparenzdatenbank
Werden Informationsmaßnahmen ausschließlich für ein ausländisches Publikum umgesetzt, werden die entsprechenden Informationen auf dieser Website veröffentlicht.
Die bereitgestellten Angaben entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden laufend aktualisiert.
Werbe- und Medienaufträge dienen ausschließlich der Information, dem Service und der Beteiligung der Bevölkerung. Die Auswahl geeigneter Medien und Plattformen erfolgt projektbezogen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kommunikationsziele, Zielgruppen und verfügbaren Budgetmittel.
Bei der Auswahl von Medien, Plattformen und Werbeträgern berücksichtigt die Stadt Wels insbesondere folgende Kriterien:
Zielgruppenbezug und Reichweite
Die Auswahl erfolgt im Hinblick auf die bestmögliche Erreichbarkeit der relevanten Zielgruppen unter Berücksichtigung von Reichweite, Regionalität sowie demografischen und inhaltlichen Nutzerstrukturen.
Eignung für den Kommunikationszweck
Es erfolgt eine Beurteilung der inhaltlichen und formalen Eignung eines Mediums zur Vermittlung der jeweiligen Inhalte, einschließlich Format, Platzierungsmöglichkeiten und zeitlicher Abstimmung der Maßnahme. Dabei werden auch die Qualität des redaktionellen Umfelds sowie die Seriosität des Mediums berücksichtigt.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Die Auswahl der Medien erfolgt unter Berücksichtigung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses sowie branchenüblicher Kennzahlen, wobei ein effizienter und sparsamer Einsatz der verfügbaren Mittel sichergestellt wird.
Media-Mix und Medienvielfalt
Eine Kombination unterschiedlicher Medien, Formate und Kanäle soll zur bestmöglichen, zweckmäßigen und zielgerichteten Erreichung der Kommunikationsziele beitragen.
Kontaktqualität und Informationswirkung
Es erfolgt eine Bewertung des Beitrags eines Mediums zur Information und Meinungsbildung der jeweiligen Zielgruppen, einschließlich der erwarteten Informations- und Servicewirkung sowie des Bürgernutzens.
Weitere Kriterien
Darüber hinaus können je nach Maßnahme auch Aspekte wie Barrierefreiheit, Verständlichkeit, technische Umsetzbarkeit, zeitliche Verfügbarkeit sowie Nachhaltigkeit in die Entscheidung einfließen.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien sowie unter Beachtung eines nachvollziehbaren Auswahlverfahrens.
Bei Kommunikationsmaßnahmen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug besteht in der Regel kein grenzüberschreitendes Interesse (Binnenmarktrelevanz). In diesen Fällen erfolgt die Vergabe unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.