Wels will Asylheime schließen - Obsorge-Novelle bringt zusätzliche Belastung
Zählt man die weiteren über das Stadtgebiet verteilten Standorte von Betreuungsorganisationen sowie Privatquartieren dazu, sind aktuell knapp 190 Asylwerber und Vertriebene in der Grundversorgung in Wels-Stadt untergebracht. Der Großteil dieser Personen stammt aus der Ukraine (135), gefolgt von Syrien (23), Afghanistan (11) und der Türkei (6). Die restlichen Personen teilen sich auf Länder wie Iran, Jordanien und Somalia auf.
In der Gemeinderatssitzung am Montag, 1. Juni soll der zuständige Referent in einem Initiativantrag ersucht werden, Gespräche mit den Betreibern beziehungsweise Grundeigentümern der Asylunterkünfte am Kamerlweg und in der Bahnhofstraße aufzunehmen, um auf mittelbare Sicht die Schließung dieser Einrichtungen zu erreichen. Begründet wird der Antrag nicht nur mit dem erwähnten Eigentümerwechsel am Kamerlweg, sondern insbesondere auch mit der rückläufigen Zahl an Asylwerbern in ganz Österreich. Darüber hinaus sei auch die Außerlandesbringung von abgelehnten Asylwerbern in der Zwischenzeit gestiegen.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Aufgrund der Zuwanderung besteht in der Stadt Wels großer Integrations- und Sprachförderbedarf – insbesondere im Kindergarten- und Schulbereich. Um die Stadt Wels in diesem Bereich zu entlasten, sollen keine weiteren Asylwerber nach Wels zur Betreuung kommen.“
Stadt Wels kritisiert Novelle des Obsorge-Gesetzes
Relevant wird das Bemühen um eine Schließung der Asylheime auch aufgrund der am Mittwoch, 20. Mai im Nationalrat beschlossenen Novelle des Obsorge-Gesetzes. Darin ist unter anderem angeführt, dass es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig eine automatische Obsorge (ohne vorheriges Verfahren beim Pflegschaftsgericht) ab dem ersten Tag geben wird. Diese Obsorgeverpflichtung trifft die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) der Stadt Wels bundeslandweit alleine, da Wels die einzige Schwerpunkt-Dienststelle der Fremdenpolizei in ganz Oberösterreich ist. Insbesondere bei einem erneuten Anstieg der Asylzahlen würde es hier in kürzester Zeit zu einer Überlastung des Systems kommen.
Die Obsorgeausübung und Unterbringung in einer KJH-Betreuungseinrichtung kostet laut Angaben des Bundesministeriums für Inneres pro Tag und Person (durchschnittlicher Tagsatz) 800 Euro (= rund 24.000 Euro pro Monat bzw. rund 288.000 Euro pro Jahr). Diese Kosten umfassen eine Betreuung durch Sozialpädagogen bis zum 18. Lebensjahr (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 21. Lebensjahr) sowie umfassende Versorgungsposten wie Essen und Kleidung, medizinische Versorgung, Mobiltelefon und Wertkarten sowie Schulbildung und Ausbildungsmaßnahmen und die Ausgabe von Taschengeld.
Die Lage wird auch dadurch verschärft, dass es in den sozialpädagogischen KJH-Einrichtungen im Land Oberösterreich so gut wie keine freien Plätze gibt. Dies führt schon jetzt zu Problemen, wenn beispielsweise ein Welser Kind zu seiner eigenen Sicherheit (auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) aus der Familie genommen werden muss.
Weiters muss aufgrund der Umsetzung der Screening-Verordnung (2024/1356) der EU – die mit 12. Juni 2026 in Kraft tritt – bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen künftig verpflichtend ein Mitarbeiter der jeweils zuständigen Kinder- und Jugendhilfe beim Screening der Fremdenpolizei (Gesichtsfoto, Fingerabdrücke etc.) anwesend sein. Dafür wird eine Rufbereitschaft (rund um die Uhr) durch die Kinder- und Jugendhilfe erwartet. Die ohnehin schon angespannte personelle Situation im Bereich KJH würde dadurch massiv verschärft.
Durch die beschlossene Novelle sollen die Mitarbeiter der KJH künftig auch über die Altersüberprüfung entscheiden. Wörtlich heißt es im nun Bundesgesetz dazu:
„Hält der Kinder- und Jugendhilfeträger das Kind aufgrund der vorliegenden Urkunden, seines körperlichen Erscheinungsbildes, eines Gesprächs mit diesem und seiner psychischen Reife sowie von allenfalls vorliegenden Ergebnissen der Altersbestimmung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl für volljährig, so hat er es darüber möglichst verständlich zu informieren. Besteht aus Sicht des Kinder- und Jugendhilfeträgers Zweifel an der Minderjährigkeit, so kann er die gerichtliche Entscheidung darüber beantragen, ob die Obsorge nach Abs. 1 besteht. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Kinder- und Jugendhilfeträger von der Minderjährigkeit des Kindes auszugehen.
Dies stellt eine Aufgabe dar, für die die Mitarbeiter der KJH nicht ausgebildet sind, und im Zweifelsfall muss dennoch bis zu einer gerichtlichen Entscheidung die Obsorge übernommen werden. Viele Abläufe sind hier noch gar nicht endgültig festgelegt. Handlungsanweisungen für die konkrete Vollziehung des Gesetzes fehlen nicht nur den Städten, sondern unter anderem auch der Polizei.
„Wie so oft werden auch mit der Novelle zum Obsorge-Gesetz die Probleme vom Bund auf die Bundesländer, Städte und Gemeinden übertragen. Es kann nicht Aufgabe der städtischen Kinder- und Jugendhilfe sein, eine medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durchzuführen. Dies ist sowohl aus fachlicher wie auch aus personeller Sicht unmöglich. Gesetze im Nationalrat zu beschließen, ohne dabei die konkrete Umsetzung in der Praxis festzulegen, löst keine Probleme, sondern schafft Unsicherheit und im Extremfall Chaos“, erklärt Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Die von der Bundesregierung an die Stadt Wels neu übertragenen Aufgaben werden kategorisch abgelehnt. Es ist dadurch mit zusätzlichen Asylwerbern zu rechnen. Um das System zu entlasten ist daher die mittelfristige Schließung der bestehenden Unterkünfte anzustreben.“