Stadt Wels unterstĂŒtzt Eltern zum Schulbeginn
Anspruchsberechtigt sind alle SchĂŒler, die in Wels ihren Wohnsitz haben und die 1. Schulstufe der Volksschule besuchen. VorschĂŒler können ebenfalls die UnterstĂŒtzung beanspruchen, damit entfĂ€llt aber die Beihilfe bei Eintritt in die Volksschule.
Die entsprechenden Formulare erhalten die Kinder am Schulanfang in den Schulen. DarĂŒber hinaus liegen sie in der Dienststelle BĂŒrgeranliegen im BĂŒrgercenter (Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoss, Zi. 7) auf und stehen unter www.wels.gv.at > Formulare > Bildung zum AusfĂŒllen bereit.
Die ausgefĂŒllten AntrĂ€ge können bis Dienstag, 1. April 2025 mit der SchulbestĂ€tigung in der Schule oder in der Dienststelle Kinder- und Jugendhilfe (Traungasse 6, Zimmer 132) abgegeben werden. Dort gibt es unter Tel. +43 7242 235 7950 auch nĂ€here Informationen zu dieser stĂ€dtischen UnterstĂŒtzung.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin VizebĂŒrgermeisterin Christa Raggl-MĂŒhlberger: âDie zum Schulstart anfallenden Kosten sind vor allem fĂŒr einkommensschwache Familien eine Herausforderung. Deshalb ist es uns ein groĂes Anliegen, diese Familien finanziell zu unterstĂŒtzen.â