Kontakt mit der Stadt Wels
FĂŒr allgemeine Anfragen oder Kontakte zur Stadt Wels nutzen Sie bitte die publizierten Kontaktdaten unter "Kontakt und Ăffnungszeiten".
FĂŒr Anfragen bzw. Anbringen gem. § 13 AVG 1991 und §§ 85 und 86 b BAO verweisen wir auf die Kundmachung "Einbringen von Anbringen" vom 21.07.2017.
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Kundmachung Einbringung von Abringen
- Kundmachung nach §13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
- Kundmachung nach §13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG und §§ 85 und 86 b Bundesabgabenordnung (BAO)