Gemeinderat der Stadt Wels
Was ist der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist im eigenen Wirkungsbereich auf Grund der Bundesverfassung und dem Statut der Stadt Wels (LGBI.Nr. 8/1992, idgF.) das oberste Organ der Stadt Wels, dem auch die bedeutendsten ZustÀndigkeiten eingrÀumt sind. Die Funktionsperiode betrÀgt grundsÀtzlich sechs Jahre.
Der Gemeinderat der Stadt Wels besteht aus 36 Mitgliedern, die nach den Bestimmungen der Oö Kommunalwahlordnung (LGBI 81/1996 idgF.) von den BĂŒrgern der Stadt Wels alle sechs Jahre gewĂ€hlt werden. Die wahlwerbenden Parteien geben vor der Wahl Listen ab, in denen die Kandidaten angefĂŒhrt sind, die in den Gemeinderat gewĂ€hlt werden sollen (Listenwahlrecht). Entsprechend dem Wahlergebnis werden die Mandate durch das d'Hondtsche Verfahren auf die Wahlwerbenden Parteien verteilt. Seit der Gemeinderatswahl vom 26. September 2021 sind vier Fraktionen (FPĂ, SPĂ, ĂVP, Die GrĂŒnen) sowie die NEOS und die MFG im Gemeinderat vertreten.
Auszug aus dem Statut der Stadt Wels (LGBl.Nr. 8/1992, idgF.)
Aufgaben
- Erlassung, Ănderung und Aufhebung von Verordnungen;
- Oberaufsicht ĂŒber die GeschĂ€ftsfĂŒhrung des Magistrats;
- Erwerbe und VerĂ€uĂerungen fĂŒr die Stadt Wels ĂŒber 60.000,00 EURO;
- VerĂ€uĂerungen von Liegenschaften im Wert von ĂŒber 300.000,00 EUR - Gemeinderatsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit;
- Festsetzung allgemein geltender Tarife (zum Beispiel Schwimmbad);
- GewĂ€hrung von Subventionen, wenn der Betrag 50.000,00 EURO ĂŒbersteigt;
- FinanzgeschÀfte der Stadt Wels;
- Beteiligung an erwerbswirtschaftlichen Unternehmen, Beitritt zu und Austritt aus Gesellschaften, etc.