Wels erweitert Hundefreilaufzonen
ErgĂ€nzend zur bestehenden Hundefreilaufzonen im Stadtteil Pernau (Ecke Negrelli-/ZeppelinstraĂe) sowie zur FlĂ€che in der Freizeitanlage Wimpassing hat der Gemeinderat am Montag, 6. Juli einen weiteren Standort in der Freizeitanlage Wimpassing einstimmig per Verordnung beschlossen. Die FlĂ€che ist nach Ende der Kundmachungsfrist ab sofort (und nicht erst wie im Amtsblatt veröffentlicht erst am Mittwoch, 22. Juli) fĂŒr den Besuch geöffnet. Eine neue Hundefreilaufzone im erweiterten und neu gestalteten Volksgarten wurde im Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen. Die Ăffnung erfolgt am Montag, 24. August, da der dortige Rasen noch Zeit zum Anwachsen benötigt.
Ăbrigens: Um sich und seine Vierbeiner bei heiĂen Temperaturen mit quellfrischem Trinkwasser zu versorgen, stehen an zahlreichen Welser Orten öffentliche Trinkbrunnen zur VerfĂŒgung.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Geregelt ist die Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten im OĂ Hundehaltegesetz 2024: An öffentlichen Orten innerhalb des Ortsgebietes gilt: Leine oder Maulkorb â eines von beiden ist stets Pflicht. In besonders sensiblen Bereichen â beispielsweise bei gröĂeren Menschenansammlungen oder an Orten, an denen sich viele Kinder aufhalten â mĂŒssen Hunde sowohl an der Leine als auch mit Maulkorb gefĂŒhrt werden. Hunde spezieller Rasse (ab dem 12. Lebensmonat, sofern kein Befreiungsbescheid vorliegt) sowie behördlich als auffĂ€llig eingestufte Hunde unterliegen generell der kombinierten Leinen- und Maulkorbpflicht â mit Ausnahme eingezĂ€unter FreilaufflĂ€chen, wo zumindest Maulkorbpflicht gilt.
Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner sind vom Hundebesitzer unverzĂŒglich zu beseitigen und ordnungsgemÀà zu entsorgen. Hilfreich dabei sind die zahlreichen Hundestationen, bei denen Hundekotsackerl kostenlos entnommen werden können. VerstöĂe gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht sowie gegen die Kot-Beseitigungspflicht werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 200 bis 7.000 Euro geahndet. Im Jahr 2025 wurden im Bereich Wels-Stadt insgesamt 65 VerstöĂe zur Anzeige gebracht und mit durchschnittlich 300 Euro bestraft.
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ: âMan sagt: âDer Hund ist der beste Freund des Menschenâ. Darum freut es mich, dass die Stadt Wels nun bald insgesamt vier Hundefreilaufzonen anbieten kann.â