Weihnachtszuschuss unterstützt Welser mit geringem Einkommen
Anspruchsberechtigt sind Pensionisten und Rentner, Berufstätige – ausgenommen Lehrlinge und Auszubildende – sowie Bezieher laufender Sozialhilfe- oder Unterhaltsleistungen, einschließlich Pflegekinder. Darüber hinaus können auch Personen den Zuschuss beantragen, die Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS), etwa Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sonder-Notstandshilfe, bzw. der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), beispielsweise Kinderbetreuungsgeld, beziehen.
Die Unterstützung beträgt 150 Euro für Ein-Personen-Haushalte. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person im gemeinsamen Haushalt werden zusätzlich 75 Euro ausbezahlt. Voraussetzung für den Erhalt ist die österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes. Außerdem muss seit mindestens zwei Jahren durchgehend – gerechnet ab 1. Oktober des jeweiligen Jahres – der Hauptwohnsitz in Wels bestehen. Für die Gewährung des Zuschusses gelten Einkommensgrenzen von 1.322,92 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 2.078,65 Euro für Haushalte mit Ehegatten oder Lebensgefährten. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person im Haushalt, die Anspruch auf Familienbeihilfe hat, erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 109 Euro. Der Antrag kann von Donnerstag, 1. bis einschließlich Freitag, 30. Oktober, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus (Stadtplatz 4) gestellt werden. Zusätzlich ist die Antragstellung im Zeitraum von 1. bis 31. Oktober auch online unter wels.at/foerderungen möglich.
Bei der Antragstellung sind die entsprechenden Einkommensnachweise vorzulegen bzw. bei einer digitalen Antragstellung als PDF hochzuladen. Nötig ist ein amtlicher Lichtbildausweis, weiters entweder ein Pensionsbescheid, die Lohn- und Gehaltszettel der vergangenen drei Monate vor Antragstellung, ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen, ein Nachweis über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK bzw. sämtliche sonstigen Einkommensnachweise. Anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe müssen auch einen Antrag stellen. Für nähere Infos steht die Dienststelle Sozialservice und Frauen unter Tel. +43 7242 235 3800 bereit.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Die hohen Kosten für Energie, Wohnen und Lebensmittel stellen für viele Menschen nach wie vor eine große finanzielle Belastung dar. Besonders einkommensschwache Haushalte spüren die Teuerung im Alltag. Mit dem Weihnachtszuschuss wollen wir als Stadt Wels gezielt unterstützen und den Betroffenen gerade in der Weihnachtszeit eine finanzielle Entlastung ermöglichen.“