Hinweise und Termine
Wer am Osterwochenende oder danach den Friedhof (FriedhofstraĂe 67) besucht, kann sich wieder bei allen Brunnen am gesamten Areal Wasser zum GrĂ€bergieĂen etc. holen. Da keine Frostgefahr mehr besteht, sind nun alle Leitungen wieder aufgedreht, zudem sind alle SchĂ€den repariert. Geöffnet ist wie ĂŒblich tĂ€glich von 06:00 bis 21:00 Uhr, die Verwaltung ist â wie berichtet â momentan im provisorischen Container Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zusĂ€tzlich 14:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Weitere Infos unter wels.at/friedhof im Internet!
VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ setzt unter dem Motto âMit Sicherheit fĂŒr Welsâ im FrĂŒhling seine Sicherheitssprechstunden fort. Der nĂ€chste Termin ist am Montag, 13. April von 17:00 bis 19:00 Uhr im Quartier Gartenstadt (Otto-Loewi-StraĂe 2). Die BĂŒrger können dabei in EinzelgesprĂ€chen mit KroiĂ sowie Vertretern des Stadtpolizeikommandos Wels und der Ordnungswache Wels GmbH ĂŒber Sicherheitsprobleme und mögliche Lösungen diskutieren. Eine Anmeldung ist nicht nötig, die Stadtteilbewohner werden postalisch zeitgerecht zur betreffenden Sprechstunde eingeladen. Noch bis Dienstag, 30. Juni lĂ€uft die Kampagne âMehr Sicherheit fĂŒr Wels â Ihr Blick macht den Unterschiedâ. Bis dahin besteht die Möglichkeit, PlĂ€tze bekanntzugeben, an denen sich manche Menschen weniger wohl fĂŒhlen. Unter www.wels.gv.at/sichereswels können BĂŒrger in einem Online-Formular Beobachtungen eingeben, den betroffenen Ort direkt markieren und/oder Fotos hochladen. DarĂŒber hinaus ist die Meldestelle bei der Ordnungswache Wels unter Tel. +43 7242 235 4601 erreichbar.
In Kooperation mit dem Programmkino im Medienkulturhaus (PollheimerstraĂe 1) lĂ€dt die Stadt Wels am Dienstag, 12. Mai um 19:00 Uhr zur kostenlosen VorfĂŒhrung des Films âDie guten und die besseren Tageâ ein. Darin verliert Suzanna nach einem Autounfall das Sorgerecht fĂŒr ihre Kinder. Sie hat keine andere Wahl: Sie muss auf Entzug gehen, wenn sie ihr Leben wieder in den Griff bekommen möchte. Der Film wird in Kooperation mit dem Referat fĂŒr Frauen und Gleichbehandlung der Stadt Wels sowie der Alkoholberatungsstelle Wels gezeigt. Verbindliche Anmeldungen fĂŒr Freikarten (mit Name, Wohnadresse, Telefonnummer und soweit vorhanden E-Mail-Adresse) sind ab Dienstag, 14. April per E-Mail unter fg@wels.gv.at oder unter Tel. +43 7242 235 5050 möglich.
Im MĂ€rz wurde im stĂ€dtischen Fundservice (Stadtplatz 2, Zi. 9) ein schwarzer E-Scooter der Marke KuKirin abgegeben. Bis dato haben sich die VerlusttrĂ€ger dieses im Stadtteil Pernau gefundenen Fundgegenstandes noch nicht gemeldet. Möglich ist dies persönlich gegen einen entsprechenden Nachweis (z.B. Rechnung, Seriennummer, Foto mit dem E-Scooter o.Ă€.) vor Ort Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr. FĂŒr AuskĂŒnfte und Terminvereinbarungen stehen die Mitarbeiter per E-Mail unter fund@wels.gv.at oder unter Tel. +43 7242 235 1280 zur VerfĂŒgung, zusĂ€tzliche Informationen sind unter wels.at/fundservice im Internet zu finden.
Nicht mehr als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko fĂŒr einen etwaigen Ausbruch der Vogelgrippe (Hochpathogene AviĂ€re Influenza â kurz HPAI â beziehungsweise GeflĂŒgelpest) gilt ab Samstag, 4. April die Stadt Wels. Die entsprechenden Bestimmungen zur Stallhaltungspflicht von GeflĂŒgel sind daher aufgehoben. Der stĂ€dtische VeterinĂ€rdienst weist jedoch darauf hin, dass Wels-Stadt â wie das gesamte Bundesgebiet â weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft ist. Daher muss GeflĂŒgel vor einem Kontakt mit Wildvögeln als potenzielle KrankheitsĂŒbertrĂ€ger geschĂŒtzt werden: Etwa im Auslauf durch Netze oder DĂ€cher oder durch FĂŒtterung und TrĂ€nkung im Innenbereich des Stalls. Den Tieren bitte keinesfalls OberflĂ€chenwasser zu trinken geben, zu dem Wildvögel Zugang haben. Weiters mĂŒssen Enten und GĂ€nse getrennt zu anderem GeflĂŒgel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist. Bei den folgenden Beobachtungen bitte auf jeden Fall den VeterinĂ€rdienst informieren: Verminderung der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent und/oder der Eierproduktion um mehr als 5 Prozent oder erhöhte Sterblichkeitsrate von mehr als 3 Prozent in einer Woche sowie Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln. Weiters ist zu beachten, dass die Haltung von GeflĂŒgel immer binnen einer Woche nach deren Aufnahme meldepflichtig ist. DafĂŒr â und fĂŒr nĂ€here Informationen zur HPAI â stehen die Mitarbeiterinnen des VeterinĂ€rdienstes per E-Mail unter vet@wels.gv.at sowie unter Tel. +43 7242 235 4630 oder 4631 gerne zur VerfĂŒgung.