Feuer in der Au vermeiden â Welser WĂ€lder schĂŒtzen!
Ein romantisches Lagerfeuer am Traunufer oder eine spontane Grillerei auf der momentan nicht grĂŒnen, sondern eher brĂ€unlichen Wiese: Was auf den ersten Blick nach sommerlichem SpaĂ aussieht, kann durch einen einzigen Funkenflug einen FlĂ€chenbrand auslösen. Gleiches gilt, wenn bei einem Spaziergang durch ein Waldgebiet etwa ein noch glosender Zigarettenstummel oder eine leere Glasflasche (beides wĂ€re zudem Umweltverschmutzung!) achtlos weggeworfen wird. Punktuelle RegengĂŒsse tĂ€uschen dabei â der Boden bleibt im Kern ausgetrocknet und leicht entzĂŒndlich!
Wörtlich heiĂt es in der von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land aufgrund der ZustĂ€ndigkeitsĂŒbertragung erlassenen Verordnung fĂŒr die Stadt Wels: âIn den Waldgebieten der Stadt Wels sowie in deren GefĂ€hrdungsbereichen ist jedes AnzĂŒnden von Feuer und das Rauchen verboten. Der GefĂ€hrdungsbereich ist ĂŒberall dort gegeben, wo in Anbetracht der GröĂe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen VerhĂ€ltnisse (Niederschlag, WindstĂ€rke, Windrichtung) das Ăbergreifen eines Bodenfeuers oder das Ăbergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.â
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ und Feuerwehrkommandant Roland Weber: âLagerfeuerromantik und Barbecue-Feeling sind am Flussufer, in WĂ€ldern und auf Wiesen wegen der hohen Brandgefahr fehl am Platz. Noch dazu sind das Orte, zu denen Einsatzfahrzeuge im Brandfall besonders schwer zufahren können. Also besser die Waldbrandschutz-Verordnung beachten als leichtsinnig einen Brand verursachen: Denn dann gilt es neben der Verwaltungsstrafe von bis zu 7.270 Euro auch den Feuerwehr-Einsatz zu bezahlen!â
Bildhinweis: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).