Wasserrecht
Der Aufgabenbereich des Wasserrechtes ist dadurch gekennzeichnet, dass er sich mit einem Naturprodukt dem Wasser beschäftigt. Der Auftrag an das Wasserrechtsgesetz und an die Vollziehung geht in die Richtung, die Benützung dieses Naturproduktes und Wirtschaftsgutes zu regeln (Regelung über die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser). Schadensverhütungen (Verunreinigungen des Wassers) gesetzmäßig zu normieren und die Erhaltung des Wassers in möglichst naturnahem Zustand und ausreichender Menge als Ziel anzusehen. Weiters befasst sich das Wasserrecht mit der Abwehr von Gefahren, welche vom Wasser ausgehen (Hochwasserschutz). Die Geschichte des Wasserrechtes ist eine sehr "alte" und finden sich erste Ansätze bereits im Römischen Recht.
Mag. Bernhard Humer
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Lisa Fiselberger
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
- Behandlungsaufträge nach dem Abfallwirtschaftsgesetz - AWG
- Feststellungsbescheide nach dem AWG betreffend Abfallart und Qualifikation als Abfall
- Bewilligungsbescheide
- Überprüfungsbescheide
- Fristverlängerungsbescheide
- Wiederverleihungen
- Zweckänderungsbescheide
- Erlöschensbescheide
- Strafverfahren
- Bescheide zur Herstellung der wasserrechtlichen Ordnung
- Bescheide im Zusammenhang mit der Anordnung von Maßnahmen nach 31 Abs. 3 WRG 1959
- Anschlussbescheide
- Ausnahmegenehmigungen
- Senkgrubenevidenz
- Feststellungsbescheide
Genehmigungen nach dem oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz für Flüssiggasanlagen
- Genehmigung von Gewinnungsbetriebsplänen
- Bestellung von Betriebsleitern, Aufsehern und verantwortlichen Markscheidern
- Überprüfungsbescheide