Aufenthaltswesen
Infopoint Aufenthaltswesen
- Entgegennahme von AntrÀgen auf Anmeldebescheinigungen
- Termine fĂŒr VerlĂ€ngerung von Aufenthaltstiteln
- ErstauskĂŒnfte Aufenthaltswesen
Rathaus, Stadtplatz 3, Eingang Erdgeschoss, Zi. Nr. 10
Termin fĂŒr EU-BĂŒrger und Drittstaatangehörige
Benötigen Sie sonstige behördliche oder rechtliche Informationen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an auf@wels.gv.at und nennen uns im Betreff Ihren Namen, Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer sowie einen kurzen Text mit Ihrem Anliegen.
AuskĂŒnfte und Information zur Stellung eines Erstantrages
- Persönliche ErstauskĂŒnfte und Information immer nachmittags (siehe TĂŒraushang). FĂŒr eine bestmögliche Beratung besuchen Sie uns bitte an unseren langen Tagen (Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr) ohne Termin.
- Bei dringenden Anliegen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an auf@wels.gv.at und nennen uns im Betreff Name und Geburtsdatum der Person, fĂŒr die Sie einen Antrag stellen möchten sowie Ihre Telefonnummer und einen kurzen Text mit Ihrem Anliegen. Eine Mitarbeiterin wird sich so rasch als möglich bei Ihnen melden.
Servicezeiten
| Montag, Dienstag, Donnerstag | 08:00 bis 13:00 Uhr |
| 14:00 bis 16:30 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 bis 13:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Anmeldebescheinigung fĂŒr EU-/EWR- sowie Schweizer-BĂŒrger
GemÀà Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 (NAG) mĂŒssen EU-/EWR-BĂŒrger und Schweizer-BĂŒrger, die sich ab 1. JĂ€nner 2006 lĂ€nger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten, ihren Aufenthalt innerhalb von 4 Monaten der Niederlassungsbehörde anzeigen.
Achtung: Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde ersetzt nicht die Antragstellung einer Anmeldebescheinigung.
Antragstellung nur nach Terminvereinbarung
- Persönlich: Rathaus, EG, ZiNr. 10 (Eingang Stadtplatz 3, grĂŒne TĂŒre)
- oder per E-Mail unter auf@wels.gv.at: Im Betreff nennen Sie uns bitte Name und Geburtsdatum der antragstellenden Person sowie Ihre Telefonnummer
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- GĂŒltiger Reisepass oder Personalausweis
- Bei ErwerbstÀtigen: Einkommensnachweis (Lohnzettel, Gewerbeschein, etc.)
- Bei SchĂŒlern und Studenten: SchulbesuchsbestĂ€tigung bzw. InskriptionsbestĂ€tigung, Nachweis einer Krankenversicherung, Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln
- Bei Familienangehörigen: Nachweis der Familieneigenschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
- Bei Sonstigen: Nachweis einer Krankenversicherung, Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln
AntrÀge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Dokumentation
| Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoss, Zi. Nr. 21, 21a, 22, 23, 24, 24a, 26
Weitere Informationen zum Thema Aufenthalt erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at und unter www.migration.gv.at.
Abholung von Aufenthaltskarten und Anmeldebescheinigungen
Sobald Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Anmeldebescheinigung abholbereit sind, werden wir Sie per SMS bzw. Anruf benachrichtigen und Sie können diese im Rathaus, BĂŒrgercenter, ErdgeschoĂ, ZiNr. 7 abholen. Ihre alte Karte mĂŒssen Sie dabei mitfĂŒhren.