Stadtsenat
Was ist der Stadtsenat?
Der Stadtsenat besteht aus acht Mitgliedern, die im internen Sprachgebrauch auch als Referenten bezeichnet werden. Die Funktionsperiode beträgt grundsätzlich sechs Jahre.
Der Stadtsenat ist laut Statut der Stadt Wels (LGBI.Nr.8/1992, idgF.) das zweitmächtigste Organ nach dem Gemeinderat.
Während der Bürgermeister direkt gewählt wird, werden die anderen Mandate in einer Fraktionswahl gewählt. Die Verteilung erfolgt auf die Mandate der Vizebürgermeister und Stadträte über das d'Hondtsche Verfahren, also nach Stärke der politischen Parteien nach Vorlage des Wahlergebnisses .
Auszug aus dem Statut der Stadt Wels (LGBl.Nr. 8/1992, idgF.)
Die Sitzungen des Stadtsenates finden in Wels mit Ausnahme der Sommermonate grundsätzlich alle zwei Wochen statt. Den Vorsitz hat der Bürgermeister, bei seiner Verhinderung der zuständige Vizebürgermeister.
Bestimmte Angelegenheiten, die das Statut der Stadt Wels dem Stadtsenat zuweist, werden nicht im Kollegium beschlossen, sondern können von den einzelnen Mitgliedern (den sogenannten Referenten) des Stadtsenates allein und selbstständig besorgt werden. Ob nun eine Angelegenheit des Stadtsenates der kollegialen Beratung und Beschlussfassung bedarf oder ob sie von einem seiner Mitglieder allein erledigt werden kann, ist der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat 2021 zu entnehmen. Darin wird auch jedem Mitglied ein bestimmter Aufgabenbereich (Geschäftsbereich bzw. Ressort) zugewiesen.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat jeder Referent das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern der Stadt Wels.
Geschäftsordnung und Compliance Stadtsenat
Die gesetzlichen Grundlagen für die Bezüge finden Sie auf der Website des Rechtsinformationssystems des Bundes.