Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024
Kontakt Wahlbüro und Öffnungszeiten
Kontakt
Stadt Wels
Dienststelle Bürgeranliegen
Stadtplatz 1, 4600 Wels
Telefon: +43 7242 235 3750 oder DW 3730, 1263, 1272
E-Mail: euwahl2024@wels.gv.at
Wahlbüro und Öffnungszeiten
Das Wahlbüro ist barrierefrei im Rathaus, EG, Zi.Nr. 36, erreichbar.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
ACHTUNG: Freitag, 7. Juni 2024 nur bis 12:00 Uhr geöffnet!
Informationen zur Europawahl 2024
Wahltag: Sonntag, 9. Juni 2024
Stichtag: 26. März 2024
Wer ist in der Stadt Wels bei der Europawahl wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden,
- Österreicher, Auslandsösterreicher oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich (weitere Voraussetzungen siehe tiefer stehend) sind,
- am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Wie kann ich als EU-Bürger an der Wahl teilnehmen?
Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, können bei der Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dafür muss ein Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt werden. Das ist bis zum Stichtag (26. März 2024) möglich.
Weitere Infos siehe Informationen für (nicht-österreichische) Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
Wie kann ich als Auslandsösterreicher an der Wahl teilnehmen?
Österreichische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz im Ausland, die an der Europawahl teilnehmen wollen, können bis 25. April 2024 eine Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Zuständig für den Antrag ist die Gemeinde, zu der ein rechtlicher Anknüpfungspunkt besteht (beispielsweise die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes).
Weitere Infos siehe Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Europa-Wählerevidenz
Wo und wann kann ich eine Unterstützungserklärung für eine Partei bestätigen lassen?
Die Unterstützungserklärung kann ab Stichtag (26. März 2024) im Rathaus, Dienststelle Bürgeranliegen, Stadtplatz 1, EG, Zimmer Nr. 36 zu folgenden Zeiten bestätigt werden:
Montag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Voraussetzung für die Bestätigung der Unterstützungserklärung ist, dass die unterstützungswillige Person am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz der Stadt Wels eingetragen und wahlberechtigt ist.
Die erforderliche Unterschrift auf der Unterstützungserklärung muss vor der Behörde geleistet werden. Zudem muss sich die Person mit einem Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ausweisen.
Wann liegt das Wählerverzeichnis auf und wann kann ich einen Berichtigungsantrag stellen?
Das Wählerverzeichnis liegt im Einsichtszeitraum, das ist von 19. April bis einschließlich 25. April 2024, an der unten angeführten Amtsstelle zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen.
Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jeder Unionsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse gegen das Wählerverzeichnis bei der unten angeführten Amtsstelle schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Der Antragsteller kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis verlangen.
Amtsstelle:
Stadt Wels
Dienststelle Bürgeranliegen
Stadtplatz 1, 4600 Wels
EG, Zimmer Nr. 35
Telefon: +43 7242 235 3730 oder DW 3750
E-Mail: melde@wels.gv.at
Einsichtszeiten:
Freitag, 19.04.2024 von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag, 22.04.2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag, 23.04.2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch, 24.04.2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag, 25.04.2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Darüber hinaus kann jedermann im Einsichtszeitraum online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft Zuhilfenahme einer qualifizierten elektronischen Signatur im Wege der Datenverarbeitung ZeWaeR überprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Hinweis: Diese Informationen werden im Zuge der Hauskundmachung in den Haushalten der Stadt Wels verlautbart. Beachten Sie, dass aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 keine Namen der wahlberechtigten Personen des Hauses angeführt werden dürfen. Weitere Informationen zur Wahlzeit und zum zuständigen Wahllokal erhalten alle Wahlberechtigten mit der amtlichen Wahlinformation, die per Post im Mai zugestellt wird.
Informationen für (nicht-österreichische) Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
Nicht-Österreichische Unionsbürger, welche ihren Hauptwohnsitz in Wels haben, müssen beim Magistrat bis zum Stichtag Dienstag, 26. März 2024 einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, ansonsten ist eine Teilnahme an der Wahl um die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht möglich.
Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Europa-Wählerevidenz
Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher bei der Europawahl teilnehmen? Unter anderem, müssen Sie bis zum Donnerstag, 25. April 2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Informationsschreiben Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten
Allgemeine Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte
Sollten Sie am Wahltag 9. Juni 2024 nicht in der Stadt Wels aufhältig sein, können Sie natürlich trotzdem Ihre Stimme abgeben!
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere
- wegen Ortsabwesenheit,
- aus gesundheitlichen Gründen oder
- wegen Aufenthalts im Ausland.
Wo und wann kann man in der Stadt Wels eine Wahlkarte beantragen?
Schriftlich:
Bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag: Mittwoch, 5. Juni 2024
Wenn eine persönliche Übernahme durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr
- Postalisch: Magistrat der Stadt Wels, Dienststelle Bürgeranliegen, Stadtplatz 1, 4600 Wels
- Per Fax: +43 7242 235 8280
- Per E-Mail: euwahl2024@wels.gv.at
- Online: https://www.amtsweg.gv.at/ooe/start.do?id=Europawahl2024oS_V1_0&party=40301
Persönlich/Mündlich:
Voraussichtlich ab Mitte Mai möglich und bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr
Rathaus, Stadtplatz 1, Dienststelle Bürgeranliegen, 4600 Wels, EG, ZiNr. 36
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12.30 Uhr
Achtung: Am Freitag, 7. Juni 2024 können Wahlkarten nur bis 12:00 Uhr beantragt werden!
Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht möglich!
Benötigte Dokumente:
Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (insbesondere Reisepass, Personalausweis, Führerschein) im Original nötig.
Für schriftlichen Anforderungen (Post, Fax, E-Mail) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitzadresse in Wels
- Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
- eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
- Begründung der Beantragung!
Kopie eines amtl. Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) bzw. sind die Daten des amtl. Lichtbildausweises (Nummer, Datum der Ausstellung, Ausstellungsbehörde) anzuführen.
Schriftlich beantragte Wahlkarten (Post, E-Mail, Internet, Fax) werden grundsätzlich eingeschrieben versendet!
Weitere Hinweise:
- Beantragen Sie rechtzeitig Ihre Wahlkarte bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben!
- Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie am 9. Juni 2024 ausschließlich in dem Wahlsprengel, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, Ihre Stimme abgeben.
- Verloren gegangene Wahlkarten darf die Gemeinde keinesfalls ersetzen.
- Mit einer Wahlkarte können Sie am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich wählen.
Informationen für Wahlberechtigte, die nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht in ihrem Wahllokal auszuüben
Was können Sie tun, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen wollen?
Dann können Sie ein Wahlkarte beantragen.
Zudem kann beantragt werden, dass Sie von einer besonderen Wahlbehörde ("Fliegenden Wahlbehörde") besucht werden wollen.
Ergebnis der Europawahl vom 26. Mai 2019
Hier finden Sie noch einmal die Ergebnisse der vergangenen Europawahl aus dem Jahr 2019.
Kundmachungen zur Europawahl 2024
- Kundmachung_Wahlausschreibung.pdf
- Informationen über die Ausstellung von Wahlkarten
- Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und des Berichtigungsverfahrens
- Kundmachung über die Namen der Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Wels-Stadt
- Kundmachung der Wahlsprengel, Wahllokale, Wahlzeit, der Verbotszonen und Strafbestimmungen