Sicherheitsüberprüfung bei Ordnungswache-Mitarbeitern: Null Toleranz bei Extremismus
Für den Welser Sicherheitsreferenten Vizebürgermeister Gerhard Kroiß steht eines jedenfalls bereits fest: „Wenn die erhobenen Vorwürfe den Tatsachen entsprechen, kann es nur eine Konsequenz geben – nämlich die Entlassung des Mitarbeiters.“
Zusätzlich zur Klärung dieses konkreten Vorwurfes unterziehen sich alle Mitarbeiter der Ordnungswache nun freiwillig einer Sicherheitsüberprüfung nach Paragraph 55 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG). Dabei wird die Vertrauenswürdigkeit eines Menschen anhand personenbezogener Daten überprüft. Die Sicherheitsüberprüfung bezieht jene personenbezogenen Daten ein, die die Sicherheitsbehörden in Vollziehung von Bundes- oder Landesgesetzen verarbeitet haben. Weiters ist die Sicherheitsüberprüfung ab sofort bei Neuaufnahmen im Bereich der städtischen Ordnungswache ein fixer Bestandteil der Aufnahmekriterien.
„Für die Stadt Wels ist jedenfalls klar, dass es bei Extremismus keine Toleranz geben kann und wird“, so Kroiß abschließend.