Lange Wartezeit auf Sozialhilfe: Sozialreferentin Raggl-MĂŒhlberger weist Kritik zurĂŒck
Es sei unrichtig, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten meistens bis auf den letzten Tag ausgeschöpft werde: âDie Dauer bis zur Auszahlung ist keine WillkĂŒr, sondern von Fall zu Fall verschieden. Wenn beispielsweise bei der Abgabe des Antrages Unterlagen fehlen, dauert die Bearbeitung natĂŒrlich lĂ€nger, als wenn der Antrag vollstĂ€ndig abgegeben wird.â Werden alle Unterlagen sofort korrekt eingereicht, ergeht innerhalb von zwei Wochen ein Bescheid an den Antragsteller.
Laut Raggl-MĂŒhlberger werden die AntrĂ€ge in der Reihenfolge, in der sie eingebracht werden, abgearbeitet. Die Sozialreferentin stellt sich dabei schĂŒtzend vor ihre Mitarbeiter: âDie fĂŒr diesen Bereich zustĂ€ndigen Mitarbeiter der Stadt Wels leisten eine ausgezeichnete Arbeit. Sie haben es sich nicht verdient, dass ihre Arbeit medial in ein derartig negatives Licht gerĂŒckt wird.â
Wichtig ist der Sozialreferentin die Feststellung, dass die Mitarbeiter der Sozialabteilung eine groĂe SensibilitĂ€t fĂŒr die besonderen LebensumstĂ€nde der Betroffenen haben. Ebenso zu berĂŒcksichtigen sei jedoch die Tatsache, dass mit dem Steuergeld der BĂŒrger verantwortungsvoll, korrekt und sorgsam umgegangen werde und ohne Bescheid keine Auszahlung erfolgt. Deshalb sei eine genaue und umfassende PrĂŒfung jedes einzelnen Antrags notwendig. Dabei sei es natĂŒrlich auch selbstverstĂ€ndlich, dass das Geld rĂŒckwirkend mit dem Datum der Antragstellung ausbezahlt werde.
In akuten Notlagen kann auch ein Antrag auf Soforthilfe gestellt werden. Aber auch hier sind zunĂ€chst eine PrĂŒfung der eingereichten Unterlagen und die Ausstellung eines Bescheids notwendig. âDies ist nicht zuletzt auf Anregung des Bundesrechnungshofes gesetzlich so verankert worden, um einer missbrĂ€uchlichen Verwendung von Steuergeldern vorzubeugenâ, berichtet Raggl-MĂŒhlberger abschlieĂend.