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Briefwahl – so geht’s
Mittels Briefwahl kann sofort ab Erhalt der Wahlkarte die Wahlhandlung durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den Stimmzettel ausgefüllt und die Briefwahl durchgeführt haben, ist die Wahlhandlung abgeschlossen. Eine Wiederholung der Wahlhandlung ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie auch, dass Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten nicht ausgestellt werden dürfen.
- Den amtlichen Stimmzettel für die Nationalratswahl persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen, ins beigelegte Wahlkuvert (beige) geben und zukleben.
- Das Wahlkuvert (beige) in die Wahlkarte geben und zukleben.
- Auf der Wahlkarte ist mit Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
- Die Briefwahlkarte ist so rechtzeitig an die Bezirkswahlbehörde zu übermitteln (persönlich, Post, Bote), dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag, Sonntag 29. September 2019, 17:00 Uhr, einlangt.
- Abgabemöglichkeit bei der Bezirkswahlbehörde vor dem Wahltag (persönlich oder durch Bote): Rathaus, Stadtplatz 1, EG, Zi.Nr. 36
- Die Briefwahlkarte kann auch am Wahltag persönlich oder durch eine beauftragte Person in jedem Wahllokal in Wels während der Öffnungszeiten (in Wels von 08:00 bis 16:00 Uhr) abgegeben werden.
- Am Wahlsonntag, 29. September 2019, besteht eine Abgabemöglichkeit bei der Bezirkswahlbehörde im Rathaus, Stadtplatz 1, EG, Zi.Nr. 36 von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?
- Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
- Abhanden gekommene Wahlkarten darf die Gemeinde keinesfalls ersetzen!
- Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal am Wahltag Ihre Stimme abgeben.
- Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte verschlossen sein.
- Die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) muss abgegeben werden.
Welche Fehler führen zur Nichtigkeit der Stimmabgabe im Wege der Briefwahl?
Die Stimmabgabe im Weg der Briefwahl ist nichtig, wenn:
- die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben wurde,
- die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält,
- die Wahlkarte zwei oder mehrere beige-farbene Wahlkuverts enthält,
- die Wahlkarte nur ein anderes oder mehrere andere als das beige-farbene Wahlkuvert enthält,
- das Wahlkuvert, abgesehen vom Aufdruck der Nummer des Landeswahlkreises, beschriftet ist,
- die Prüfung auf Unversehrtheit ergeben hat, dass die Wahlkarte derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann,
- die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr, bei einer Bezirkswahlbehörde eingelangt oder in einem Wahllokal (Öffnungszeiten in Wels von 08:00 bis 16:00 Uhr) abgegeben wurde.
Wahlbüro und Öffnungszeiten
Das Wahlbüro ist barrierefrei im Rathaus, EG, Zi.Nr. 36, erreichbar und Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr geöffnet.
ACHTUNG: Freitag, 27. September 2019 nur bis 12:00 Uhr geöffnet !!!
Kontakt:
Magistrat der Stadt Wels
Dst. Bürgeranliegen
Stadtplatz 1
4600 Wels
Tel. +43 7242 235 1271, 3730, 3740 oder 3750
Fax: +43 7242 235 8280
Email: nrwahl2019@wels.gv.at