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Wählen mit Wahlkarte
Sollten Sie am Wahltag 26. Mai 2019 nicht in Wels sein, können Sie natürlich trotzdem Ihre Stimme abgeben! Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte, die Sie
- vor dem Wahltag im Postweg an die Bezirkswahlbehörde übermitteln oder bei der von der Bezirkswahlbehörde festgelegten Abgabestelle (Dst. Bürgeranliegen, Rathaus, EG, Zi.Nr. 36) persönlich oder durch Bote abgeben (spätestens bis 26. Mai 2019 – 17:00 Uhr) oder
- mit der Sie am Wahltag in jedem Wahllokal in Österreich Ihr Wahlrecht ausüben können.
Wo und wann kann man in der Stadt Wels eine Wahlkarte beantragen:
Eine Wahlkarte kann bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag (22. Mai 2019)
- schriftlich: Magistrat der Stadt Wels, Dst. Bürgeranliegen, Stadtplatz 1, 4600 Wels
- per Fax: +43 7242 235 8280
- im Internet: www.wels.gv.at
- per E-Mail: euwahl2019@wels.gv.at
oder bis spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag (24. Mai 2019, 12 Uhr)
- persönlich im Rathaus, Dst. Bürgeranliegen, Stadtplatz 1, EG, Zi.Nr. 36
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12.30 Uhr (Freitag, 24. Mai 2019 nur bis 12:00 Uhr)
beantragt werden.
!!! ACHTUNG !!! Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden!
Wahlkarten ab sofort erhältlich!
Nützen Sie die Möglichkeit der Briefwahl und wählen Sie ab sofort im Rathaus, Stadtplatz 1, EG, Zimmer Nr. 36 persönlich und unbeobachtet zu unten angeführten Öffnungszeiten. Alles was Sie dazu benötigen ist ein amtlicher Lichtbildausweis !! Diese Art der Stimmabgabe besteht bis am zweiten Tag vor dem Wahltag, das ist der 24. Mai 2019, 12.00 Uhr !!
Ende der Ausstellung der Wahlkarten:
Persönlich: Freitag, 24. Mai 2019 bis 12:00 Uhr
Post / E-Mail / Fax: Mittwoch, 22. Mai 2019
Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis nötig. Für die schriftlichen Anforderungen (Post, Fax, E-Mail) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitzadresse in Wels
- Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
- eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
- Begründung, warum eine Wahlkarte beantragt wird (z.B. Ortsabwesenheit, Aufenthalt im Ausland, gesundheitliche Gründe)
- Bei Anträgen, welche per Post, E-Mail oder Telefax eingebracht werden, ist eine Kopie eines amtl. Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) beizufügen bzw. sind die Daten des amtl. Lichtbildausweises (Nummer, Datum der Ausstellung, Ausstellungsbehörde) anzuführen.
Schriftlich beantragte Wahlkarten werden grundsätzlich eingeschrieben versendet!
Wahlbüro und Öffnungszeiten
Das Wahlbüro ist barrierefrei im Rathaus, EG, Zi.Nr. 36, erreichbar und
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie am
- Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr geöffnet.
ACHTUNG: Freitag, 24. Mai 2019 nur bis 12:00 Uhr geöffnet !!!
Kontakt:
Magistrat der Stadt Wels
Dst. Bürgeranliegen
Stadtplatz 1
4600 Wels
Tel. +43 7242 235 3730, 3740, 3750 oder 1271
Fax: +43 7242 235 8280
E-Mail: euwahl2019@wels.gv.at