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Bin ich wahlberechtigt?
Wahltag: Sonntag, 26. Mai 2019
Stichtag: Dienstag, 12. März 2019
Wer ist in der Stadt Wels bei der Europawahl 2019 wahlberechtigt?
Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland:
Männer und Frauen, die am Stichtag (12.03.2019)
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Wels haben und
- am Tag der Europawahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Auslandsösterreicher:
Männer und Frauen, die am Stichtag (12.03.2019)
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben,
- am Tag der Europawahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- bis zum 11. April 2019 in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
Nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz im Inland:
Männer und Frauen, die am Stichtag (12.03.2019)
- die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes besitzen,
- in ihrem Herkunftsland vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Wels haben,
- am Tag der Europawahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind.
Wahlbüro und Öffnungszeiten
Das Wahlbüro ist barrierefrei im Rathaus, EG, Zi.Nr. 36, erreichbar und
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie am
- Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr geöffnet.
ACHTUNG: Freitag, 24. Mai 2019 nur bis 12:00 Uhr geöffnet !!!
Kontakt:
Magistrat der Stadt Wels
Dst. Bürgeranliegen
Stadtplatz 1
4600 Wels
Tel. +43 7242 235 3730, 3740, 3750 oder 1271
Fax: +43 7242 235 8280
E-Mail: euwahl2019@wels.gv.at