Welser Vorschau und Hinweise
Am Mittwoch, 21. April findet um 14:00 Uhr beim Projekt âBienenfreundliche Gemeindeâ des Landes Oberösterreich der zweite Welser Workshop statt. Es handelt sich um eine vegetations- und bienenkundliche Besichtigung von geplanten beziehungsweise im Entstehen befindlichen BlĂŒhflĂ€chen fĂŒr Wildblumen. Treffpunkt ist im Schlosspark Lichtenegg, die Begehung dauert rund zweieinhalb Stunden. AnschlieĂend sollen die Teilnehmer ausgehend von der Bestandssituation Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Wegen der corona-bedingt begrenzten Teilnehmerzahl ersucht Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte Ing. Birgitt Wendt bis spĂ€testens Dienstag, 20. April um Anmeldung per E-Mail unter stae@wels.gv.at oder unter Tel. + 43 7242 235 3270 (dort gibt es auch nĂ€here Infos).
Leider nicht stattfinden kann hingegen aufgrund der im Welser Krisenstab beschlossenen Corona-Sicherheitsvorkehrungen am Mittwoch, 21. April um 15:00 Uhr der Workshop âFirst Aid â Was tun, wenn ich ein verletztes Tier finde?â im Tiergarten (Stadtpark 1). Infos ĂŒber die weiteren Veranstaltungen im Jahresprogramm folgen zeitgerecht. Der Tiergarten selbst bleibt tĂ€glich bei freiem Eintritt von 07:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Die zustĂ€ndige VizebĂŒrgermeisterin Silvia Huber ersucht weiterhin um unbedingte Einhaltung der Corona-Abstands- und HygienemaĂnahmen â vor allem rund um den Spielplatz und vor den Gehegen â sowie um das empfohlene Tragen einer FFP 2-Maske.
Geschlossen bleiben muss vorerst das Gradierwerk im Volksgarten, da dort die entsprechenden Abstandsregeln kaum eingehalten beziehungsweise kontrolliert werden können. Die Luftkuranlage hatte im Herbst durch Mitarbeiter des sozialökonomischen Betriebes FAB DLC Wels (im Bild mit Innenstadtreferentin VizebĂŒrgermeisterin Christa Raggl-MĂŒhlberger) einen neuen Anstrich erhalten.
Neben anderen Gemeinden in Oberösterreich gilt auch die Stadt Wels aufgrund ihrer Lage am Traunfluss momentan als Risikogebiet fĂŒr einen etwaigen Ausbruch der GeflĂŒgelpest (im Volksmund auch als Vogelgrippe bekannt). Das hat die zustĂ€ndige Abteilung ErnĂ€hrungssicherheit und VeterinĂ€rwesen beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung mitgeteilt. FĂŒr GeflĂŒgel gilt daher die Stallpflicht: HĂŒhner, GĂ€nse, TruthĂŒhner oder Enten mĂŒssen im Stall bleiben oder im Freien mit einem Netz ĂŒber dem Gehege geschĂŒtzt werden. Das gilt auch fĂŒr die Vögel im Tiergarten, wobei dort selbstverstĂ€ndlich gröĂter Wert auf dem Wohl der Tiere liegt. Ziel ist die Vermeidung des Kontaktes mit Wildvögeln als potenzielle KrankheitsĂŒbertrĂ€ger. Zwar ist in Oberösterreich laut Bundesministerium fĂŒr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bis dato noch kein Fall aufgetreten, wohl aber im Nachbarland Niederösterreich. Um etwaige Infektionen frĂŒhzeitig zu entdecken, ist die Bevölkerung daher aufgerufen, tote Wild- und Wasservögel zu melden. In Wels ist das beim VeterinĂ€rdienst der Stadt unter Tel. +43 7242 235 4630 oder 4631 möglich.
Bildhinweise: Erich Sinzinger (Bienen) sowie Stadt Wels (ĂŒbrige Fotos). Bei Nennung Abdruck jeweils honorarfrei.