Welser Mietpreisbremse und Mietzuschuss
Mit Samstag, 1. April werden nunmehr österreichweit die Richtwertmieten um 8,6 Prozent erhöht. Dies fĂŒhrt nach mehreren Preisanstiegen im Vorjahr erneut zu höheren Mieten.
Obwohl die Stadt Wels beim jĂŒngsten Mietpreisvergleich der Immobilienplattform immowelt.at bei der durchschnittlichen Nettomiete zu den preiswertesten StĂ€dten zĂ€hlt (nur St. Pölten und Eisenstadt haben billigere Mieten), sind die Preissteigerungen trotzdem erheblich.
Um die Mietpreise weiterhin moderat zu halten, setzen die zustĂ€ndigen Referenten der Stadt Wels â vorbehaltlich der Zustimmung in den zustĂ€ndigen Gremien â auf ein MaĂnahmenbĂŒndel. Neben der Forcierung der BautĂ€tigkeit im sozialen Wohnbau werden eine Mietpreisbremse und ein einmaliger Mietzuschuss vorgeschlagen.
Mietpreisbremse
Die Stadt Wels ist derzeit EigentĂŒmerin von 104 Wohnungen, ein Teil dieser Wohnungen sind nach dem Richtwertmietzins wertgesichert. Den Mietern dieser Wohnungen droht daher ab Samstag, 1. April eine Mietpreiserhöhung um 8,6 Prozent.
Geplant ist nunmehr, bei jenen Wohnungen, die der Richtwertmiete unterliegen, die Miete nur um 3,0 Prozent zu erhöhen. Gerade in den stadteigenen Wohnungen sind die Einkommen der Mieter meist sehr niedrig, weshalb eine Reduzierung auf lediglich 3,0 Prozent eine deutliche Entlastung bedeutet.
FĂŒr die Welser HeimstĂ€tte ist diese Mietpreisbremse nicht relevant, da diese gemeinnĂŒtzige Bauvereinigung keine Wohnung hat, die dem Richtwertmietzins unterliegt. Bei der HeimstĂ€tte werden alle GebĂ€ude, die vor 1945 errichtet werden, der gĂŒnstigeren Miete nach dem WohnungsgemeinnĂŒtzigkeitsgesetz (WGG) unterworfen.
Mietzuschuss fĂŒr Mietpreiserhöhung
In Wels gibt es mit Stichtag Montag, 13. MÀrz laut Auszug Adress-, GebÀude- und Wohnungsregister (AGWR) insgesamt 33.780 Wohneinheiten, davon 16.949 Mietwohnungen. Dazu kommen noch jene, die privat vermietet werden. Auch bei anderen Wohnungen, die nicht an den Richtwertzins gebunden sind, steigen die Mietpreise.
Aufgrund der gestiegenen Mieten verzeichnen bereits jetzt die Beratungsstellen â wie beispielsweise die Mietervereinigung â aber auch der Mieter-Ombudsmann der Stadt Wels einen massiv erhöhten Beratungsaufwand. Um die steigenden Mietkosten zumindest teilweise abzufedern, soll nun der nachstehende Personenkreis einen einmaligen Mietzuschuss in Höhe von pauschal 200 Euro erhalten.
Anspruchsberechtigt sind alle österreichischen StaatsbĂŒrger, EU- und EWR- BĂŒrger, die seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung, sowie alle Drittstaatsangehörigen, die seit zehn Jahren vor Antragstellung ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Stadt Wels hatten und folgende Netto-Einkommensgrenzen (pro Haushalt) nicht ĂŒberschreiten:
âą Alleinstehende: 1.800 Euro
⹠Ehepartner/LebensgefÀhrten: 2.600 Euro
⹠Pro Kind erhöhen sich diese Grenzen um 120 Euro
AntrĂ€ge können â sofern der Gemeinderat einen positiven Beschluss fasst â von Dienstag, 18. April bis Donnerstag, 15. Juni von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08:00 und 12:00 Uhr im AmtsgebĂ€ude Greif (RainerstraĂe 2) gestellt werden. Die Mietzuschuss-AntrĂ€ge können wĂ€hrend des genannten Anspruchszeitraums zudem auch via E-Mail unter mietzuschuss@wels.gv.at oder per Post an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels eingebracht werden.
Folgende Einkommensnachweise werden fĂŒr die Antragstellung (in Kopie oder digital als PDF) benötigt: Pensionsbescheid 2022, Lohn- und Gehaltszettel des letzten Monats, BestĂ€tigungen ĂŒber den Bezug von Leistungen des AMS oder der ĂGK, Pflegegeldbescheid, Gerichtsbeschluss oder Vergleich ĂŒber die Höhe der Unterhaltsleistungen. Jedenfalls mitzubringen beziehungsweise dem Antrag beizulegen ist ein Lichtbildausweis beziehungsweise die Kopie eines Lichtbildausweises und einen bestehenden Mietvertrag.
Kosten
FĂŒr das UnterstĂŒtzungspaket wurden Kosten von ca. 2,3 Mio. Euro budgetiert, tatsĂ€chlich zur Auszahlung gelangen ca. 700.000 Euro. Es ist daher anzunehmen, dass etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten einen Antrag auf den Mietzuschuss stellen wird. Geht man vorsichtig von den der Stadt Wels bekannten Mieteinheiten aus, die sich auf 16.949 Mietwohnungen belaufen, und rechnet noch die Zahl der privat vermieteten Wohnungen (die der Stadt Wels nicht bekannt sind) dazu, so ergeben sich daraus ca. 8.000 prognostizierte AntrĂ€ge.
Wenn diese AntrĂ€ge positiv erledigt werden, verursacht das Kosten in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Diese Kosten können mit dem fĂŒr das UnterstĂŒtzungspaket budgetierten Betrag abgedeckt werden.
Zitate
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âViele Welserinnen und Welser laufen Gefahr, wegen der stark steigenden Mieten ihr Dach ĂŒber dem Kopf zu verlieren. Wir haben als Stadt auch eine soziale Verpflichtung und lassen deshalb niemanden im Stich. Wir wollen daher rasch und unbĂŒrokratisch helfen.â
Sozialreferentin VizebĂŒrgermeisterin Christa Raggl-MĂŒhlberger: âEs ist uns besonders wichtig, Familien und alleinerziehende MĂŒtter in einer Zeit wie dieser zu unterstĂŒtzen. Mit den erhöhten Einkommensgrenzen können wir viele Menschen in unserer Stadt erreichen und ihnen eine finanzielle UnterstĂŒtzung bieten.â
Wohnungsreferent Stadtrat Ralph SchĂ€fer, MSc: âDie Kosten fĂŒr Wohnen nehmen einen GroĂteil der monatlichen Ausgaben vieler Welserinnen und Welser ein. Mittels Mietpreisbremse bei den Richtwertmieten der stadteigenen Wohnungen kann die Stadt Wels unmittelbar entlasten. Durch eine nachhaltige Stadtentwicklung und die enge Zusammenarbeit mit gemeinnĂŒtzigen Wohnbaugenossenschaften soll auch kĂŒnftig das Angebot an leistbaren Wohnungen im Stadtgebiet ausgebaut werden.â
Bildhinweise: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).