Welser Gemeinderat fasste BeschlĂŒsse fĂŒr Bildungsstandort
Den Familienförderbeitrag fĂŒr Kinder von zweieinhalb Jahren bis zum Schuleintritt wird es auch im Kindergartenjahr 2020/2021 wieder geben. Der entsprechende Beschluss im Gemeinderat fiel einstimmig. Somit gilt weiterhin folgende Regelung: Wenn ein Kind nur am Nachmittag einen Welser Kindergarten besucht oder insgesamt maximal zweieinhalb Stunden pro Woche nach 13:00 Uhr abgeholt wird, ĂŒbernimmt die Stadt auch kĂŒnftig den Elternbeitrag.
Ebenfalls gesichert sind fĂŒr das Schuljahr 2020/2021 die StĂŒtzkrĂ€fte fĂŒr Kinder mit sonderpĂ€dagogischem Förderbedarf in den Welser Ganztags-Pflichtschulen. In den Volksschulen 2 Stadtmitte und 5 Mauth, in der Mittelschule 6 Vogelweide sowie im Integrativen Schulzentrum kommen â wie schon in den vergangenen Jahren â speziell ausgebildete Mitarbeiter eines privaten Betreibers zum Einsatz. Der entsprechende Beschlusse fiel einstimmig.
Momentan sind acht von 18 stĂ€dtischen Pflichtschulen ganztĂ€gig gefĂŒhrt: Neben den bereits genannten Bildungseinrichtungen sind das die Volksschule 4 Pernau sowie die Mittelschulen 1 Stadtmitte, 3 Pernau und 8 Lichtenegg. 2021/2022 wird â wie berichtet â die Mittelschule 5 Neustadt hinzukommen.
StadtrĂ€tin Margarete Josseck-Herdt: âIch freue mich, dass auch im neuen Kindergartenjahr die Eltern wieder die Möglichkeit haben stressfrei ihre Kinder abzuholen und die Kosten von der Stadt ĂŒbernommen werden.â
Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer, MBA: âQualitativ hochwertige, ganztĂ€gige Betreuung in KindergĂ€rten und Schulen, ist ein wichtiger Beitrag fĂŒr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengerechtigkeit fĂŒr alle Kinder.â