Wels schafft neue Begegnungszonen in der Innenstadt
Derzeit ist der gesamte Bereich der Welser Innenstadt innerhalb des ehemaligen Einbahnrings (Eisenhowerstraße, Dr.-Koss-Straße, Dr.-Salzmann-Straße, Pollheimerstraße, Volksgartenstraße, Adlerstraße, Roseggerstraße) als 30 km/h-Zone verkehrsberuhigt. Darüber hinaus gibt es folgende zwei verordnete Begegnungszonen:
• Pfarrgasse Süd (zwischen Ringstraße und Stadtplatz)
• Kaiser-Josef-Platz (Ostteil im Bereich der Busdrehscheibe).
Verkehrsplanerisch ist die Begegnungszone eine besondere Art der Verkehrsberuhigung, die den Straßenfreiraum für alle Verkehrsarten zur geteilten Nutzung freigibt. Mit der Einführung von Begegnungszonen in ausgewählten Straßenfreiräumen setzt die Stadt Wels auf diese Form der Freigabe der Straßen für alle Verkehrsteilnehmer, um damit eine gewünschte Belebung, aber auch Wohnqualität zu ermöglichen.
Neue Begegnungszonen in der Rainerstraße und der Pfarrgasse
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dieser Art der Verkehrsberuhigung sollen in der Welser Innenstadt zwei weitere Begegnungszonen entstehen:
Rainerstraße (zwischen Kaiser-Josef-Platz und Rablstraße)
Mit der Fertigstellung des neuen Amtsgebäudes und der Sanierung des Stadttheaters sowie des neuen Gebäudes für das Arbeitsmarktservice werden noch heuer wichtige Institutionen einen neuen Sitz in der Rainerstraße bekommen.
Der Baustelle folgt die Wiederherstellung des Straßenfreiraumes. Entsprechend der Bedeutung der öffentlichen Gebäude soll auch hier eine Begegnungszone entstehen. Die Parkplätze im öffentlichen Gut werden auf das Notwendige reduziert – und damit eine der Voraussetzungen für eine Begegnungszone geschaffen. Die notwendige Aufmerksamkeit am Beginn der Begegnungszone entsteht durch die bereits vorhandene „Anrampung“ des Kreuzungsbereiches mit der Rablstraße. Wie die Begegnungszone in den Kaiser-Josef-Platz übergehen wird, ist auch Gegenstand des derzeit laufenden Wettbewerbes zur Neugestaltung des Kaiser-Josef-Platzes.
Pfarrgasse Nord
Der Bereich zwischen der Stelzhamerstraße und dem Ring ist analog gestaltet wie die bereits verordnete Begegnungszone der „südlichen“ Pfarrgasse. Mit der geplanten Öffnung der Roseggerstraße für den Gegenverkehr werden auch hier die Voraussetzungen für eine Verordnung als Begegnungszone mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h geprüft werden.
Allgemeine Informationen zur Begegnungszone
Per Definition ist mit der Begegnungszone der gesamte Bereich zwischen den Hausfassaden gemeint. Keine Verkehrsart darf die andere behindern, Parken und Laden sind nur an markierten Bereichen erlaubt beziehungsweise vorgesehen. Aufbauend auf dem Mobilitätskonzept „Shared Space“ sieht der Gesetzgeber in der Begegnungszone „eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet ist“. (STVO §§ 2 Abs. 1 Z 2a).
Im Vordergrund stehen ein Teilen der Straße beziehungsweise ein „Miteinander“ im Verkehr: Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen Fußgänger oder Radfahrer weder gefährden noch behindern. Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn benützen, sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. Auf der Straße mit all ihren Bewegungsflächen soll der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr als gleichberechtigter Mischverkehr gemeinsam geführt werden. Ein geringes LKW-Aufkommen ist von Vorteil für die Nutzung als Begegnungszone.
Eigenschaften einer Begegnungszone
Für das Funktionieren einer Begegnungszone werden unterschiedliche Kriterien festgemacht:
• Verstärkte Fußgängerquerungen (Erdgeschossnutzungen mit Kundenverkehr) und Straßenabschnitte mit einem Verkehrsbezug zu öffentlichen Einrichtungen.
• Zentrale städtebauliche Einheit, zentraler Platz beziehungsweise dichte Bebauung mit hohen Arbeitsplatzzahlen.
• Begrenzte Größe beziehungsweise Länge der Begegnungszone, damit die Beschränkungsstrecken für den Kraftfahrer überschaubar bleiben und dementsprechend eine Akzeptanz erreichbar ist. Als Ideal gelten Längen zwischen 100 und 500 Metern. Die durchschnittliche Länge von Begegnungszonen liegen bei rund 220 Metern.
• In jedem Bereich der Begegnungszone sollten gleichartige Merkmale hinsichtlich Straßenraumgliederung und Randbebauung vorliegen, damit die Begegnungszone für den Kraftfahrer erfassbar bleibt.
• Großer Parkdruck (Parkraumnot) und der Bedarf an Parkplätzen können kontraproduktiv sein, denn für eine funktionsgerechte und sichere Nutzung von Begegnungszonen ist Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer die Grundvoraussetzung. Eine zu dichte Anordnung von Parkplätzen fördert dagegen Unübersichtlichkeit. Ein Angebot an Stellplätzen – zum Beispiel an Hoch- und Tiefgaragen – ist positiv.
Zitate
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Begegnungszonen bringen Verkehrsberuhigung in die Innenstadt und damit mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität.“
Verkehrsstadtrat Klaus Hoflehner: „Wir müssen anfangen, jede Art von Mobilität in unseren Überlegungen gleichwertig einzubeziehen. Mit dem Werkzeug der Begegnungszone gelingt uns nicht nur das, sondern auch eine gleichzeitige Rückgewinnung der Straße als Freiraum.“
Bildhinweise: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).