Wels feiert kontrolliert Silvester
âą Feuerwerkskörper der Kategorie F1 â von denen eine geringe Gefahr ausgeht und welche nur wenig LĂ€rm erzeugen â können ab dem zwölften Lebensjahr erworben werden.
⹠Der Erwerb und Besitz von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Aber Vorsicht: Deren Verwendung ist im Ortsgebiet grundsÀtzlich verboten!
⹠Insbesondere gilt dieses Verbot im Bereich von Kirchen, KrankenhÀusern, Altersheimen, Tierheimen und TiergÀrten.
âą Es ist natĂŒrlich auch verboten, Feuerwerkskörper im Nahbereich von leicht entzĂŒndlichen Quellen und Tankstellen abzuschieĂen.
Bei unsachgemĂ€Ăer Nutzung und illegalem Besitz von Feuerwerkskörpern werden diese von der Polizei abgenommen und von der Behörde fĂŒr verfallen erklĂ€rt. Zudem kommt es zur Anzeigeerstattung, wobei Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen verhĂ€ngt werden können.
Zudem ist dringend abzuraten, Feuerwerkskörper in anderen LĂ€ndern zu erwerben. Diese durchlaufen meist keine QualitĂ€tskontrollen und sind deshalb auch nicht mit dem â in Ăsterreich erforderlichen â CE-Zeichen gekennzeichnet. Von diesen geht oft eine groĂe Gefahr fĂŒr die Sicherheit aus.
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ: âAuch fĂŒr den Jahreswechsel 2019/2020 gilt in Bezug auf Feuerwerkskörper und Knaller: Vorsicht ist besser als Ăbermut! Ich bedanke mich bereits jetzt bei der Polizei fĂŒr die umfangreiche KontrolltĂ€tigkeit in der Silvesternacht!â