Wels erlĂ€sst KindergartengebĂŒhren beim zweiten "Lockdown"
Der Gemeinderat der Stadt Wels hat vor kurzem aufgrund des ersten âLockdownsâ eine Novellierung der Tarifordnung beschlossen. Demnach ist es möglich, dass der Stadtsenat den Elternbeitrag erlassen kann, wenn eine Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund von behördlichen Empfehlungen mindestens eine Woche nicht besucht wird.
Derzeit liegt keine behördliche Empfehlung vor, Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zu nutzen. Trotzdem ist es in den derzeit herausfordernden Corona-Zeiten aus Sicht der Stadt Wels fair, den Eltern, deren Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung nicht besucht haben, den Beitrag zu erlassen â und sie damit zu unterstĂŒtzen.
Es soll daher in der nĂ€chsten Gemeinderatssitzung am Montag, 14. Dezember beschlossen werden, dass fĂŒr die Dauer des dreiwöchigen âLockdownsâ bei nicht-besuchen der Kinderbetreuungseinrichtung keine GebĂŒhren bezahlt werden mĂŒssen. Dies gilt fĂŒr all jene Kinder, die in diesem Zeitraum auĂerhalb ihrer Kinderbetreuungseinrichtung betreut wurden, sofern die Dauer der Abwesenheit durchgehend eine Woche (fĂŒnf aufeinanderfolgende Besuchstage) betrĂ€gt. Obwohl der âLockdownâ erst am Dienstag, 17. November begonnen hat, wird die gesamte Woche nicht verrechnet.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âEs ist mir ein BedĂŒrfnis, in diesen schwierigen Zeiten die Eltern zu entlasten. Auch wenn keine behördliche Empfehlung ausgesprochen wurde, soll jede Familie ohne finanziellen Nachteil selbst entscheiden, ob sie die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt in Anspruch nehmen will.â
StadtrĂ€tin Margarete Josseck-Herdt: âAls zustĂ€ndige Referentin freut es mich, dass diese rasche Lösung bereits die November-Vorschreibung reduzieren wird â gerade in einer Zeit, in der jeder Euro fĂŒr die Familien zĂ€hlt.â