Wels bietet Zeckenschutz-Impfaktion in VHS NoitzmĂŒhle an
Nach der ersten Teilimpfung sollte die zweite etwa ein bis drei Monate und die dritte innerhalb von fĂŒnf bis zwölf Monaten nach der vorangegangenen erfolgen. Zur Aufrechterhaltung des Schutzes sind regelmĂ€Ăige Auffrischungsimpfungen empfohlen. Die erste ist nach drei Jahren erforderlich, alle weiteren im FĂŒnf-Jahres-Intervall. Ab dem 60. Lebensjahr wird die Auffrischung wieder alle drei Jahre empfohlen.
Zum Schutz vor COVID-19 gelten folgende besondere VorsichtsmaĂnahmen: Die Impfungen werden ausschlieĂlich fĂŒr Welser und nur mit vorheriger Terminvereinbarung (siehe unten) angeboten. Bitte die vollstĂ€ndig ausgefĂŒllten Formulare, den Impfpass und eine eigene FFP 2-Maske mitbringen (das Betreten der VHS ist nur mit einem solchen gestattet). Bitte auĂerdem Kleidung wĂ€hlen, die ein rasches und einfaches Freimachen des Oberarmes ermöglicht. Bei MinderjĂ€hrigen ist maximal eine Begleitperson gestattet. Die Bezahlung ist ausschlieĂlich mit Bargeld möglich.
Achtung: Der Mindestabstand der FSME-Impfung zu einer etwaigen COVID-19-Impfung muss mindestens 14 Tage betragen! Und Personen, bei denen eine FSME-Teilimpfung oder Auffrischungsimpfung fÀllig ist, werden nicht mehr schriftlich erinnert!
NĂ€here Infos und Terminvergabe bei der Dienststelle Gesundheitsdienst unter Tel. +43 7242 235 3960 oder 3980. Weitere Infos gibt es auch unter www.wels.gv.at > Lebensbereiche> Leben in Wels > Gesundheit > Gesundheitsdienst > Impfaktionen im Internet.