Wels bekommt GrĂŒnflĂ€chen-Richtlinie
Bereits in der Einreichplanung muss in Zukunft ein GrĂŒnflĂ€chen-Kennwert enthalten sein. Diesen vergleichen die SachverstĂ€ndigen im Bauverfahren mit den im Bebauungsplan verordneten Zielwerten. Wenn auf dem Bauplatz nicht genĂŒgend GrĂŒnraum vorhanden ist, mĂŒssen zusĂ€tzliche GrĂŒnflĂ€chen auf DĂ€chern oder Fassaden geschaffen werden. Der Erhalt und die Neupflanzung von BĂ€umen werden ebenfalls entsprechend bewertet. ErgĂ€nzend soll es auch Kompensationsmöglichkeiten fĂŒr die Finanzierung von öffentlichen GrĂŒnflĂ€chen geben.
Die Ziele der neuen Richtlinie lauten wie folgt: Erhalt von natĂŒrlichem Lebensraum von Tieren und Pflanzen, Verbesserung des Mikroklimas im stĂ€dtischen Raum, Verringerung der Bodenversiegelung, Reduktion von Hitzeinseln durch Beschattung und Verdunstung sowie Erweiterung und Verbesserung der grĂŒnen Infrastruktur der Stadt.
Mit der GrĂŒnflĂ€chen-Richtlinie erhĂ€lt die Stadtplanung eine Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage, um den speziellen Nutzen und Wert von urbaner grĂŒner Infrastruktur quantitativ beurteilen zu können. Ein Beschluss im Gemeinderat ist noch in diesem Jahr vorgesehen.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âGrĂŒnflĂ€chen tragen zu einer erhöhten LebensqualitĂ€t in StĂ€dten bei. Die GrĂŒnflĂ€chen-Richtlinie gewĂ€hrleistet kĂŒnftig, dass es in Wels genĂŒgend davon gibt. Wir wollen damit nicht nur zusĂ€tzlichen Lebensraum fĂŒr Tiere und Pflanzen schaffen, sondern aktiv unser Klima schĂŒtzen.â
Stadtrat Peter Lehner (Bauen und Stadtentwicklung): âNeben GebĂ€udehöhen und der Dichte von Bebauungen spielt die mikroklimatische Auswirkung von Bauwerken eine immer bedeutendere Rolle. Um hier konkrete Verbesserungen fĂŒr Nutzer, Anrainer und Passanten erzielen zu können, soll mit Hilfe einer im Herbst zu beschlieĂenden GrĂŒnflĂ€chen-Richtlinie Transparenz ĂŒber die GrĂŒnflĂ€chenqualitĂ€t von Bebauungen geschaffen werden. Die entsprechenden Zielwerte und Kompensationsmöglichkeiten sollen in den nĂ€chsten Wochen diskutiert und anschlieĂend im Gemeinderat beschlossen werden.â