Überwachungszone sowie stark erhöhtes Risiko für einen etwaigen Ausbruch der Geflügelpest
Wegen eines Falles von Aviärer Influenza (im Volksmund Geflügelpest oder Vogelgrippe) in Wels-Land gilt nun ein Teil von Wels-Stadt als Überwachungszone für einen etwaigen Ausbruch. Das hat die zuständige Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung mitgeteilt. In diesen Radius von zehn Kilometern vom Ausbruchsherd fallen die Katastralgemeinden Lichtenegg, Obereisenfeld, Pernau, Puchberg, Untereisenfeld und Wels.
Dort gibt es für alle Geflügelhaltungen (Hobby- und landwirtschaftliche Betriebe) nun strengere Auflagen: Die Stallhaltungspflicht für Hühner, Gänse, Truthühner, Enten etc. besteht nun auch für Betriebe mit weniger als 50 Geflügeltieren. Dazu kommen strenge Desinfektionsvorschriften, die Verpflichtung zur Dokumentation von Besuchen der Stallungen sowie zur Meldung einer etwaigen erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb. Weiters dürfen die Tiere und ihre Nebenprodukte nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde (Kontaktdaten siehe unten) in einen Betrieb verbracht oder daraus entfernt werden.
Im restlichen Stadtgebiet gilt weiterhin stark erhöhtes Risiko für einen etwaigen Ausbruch. Darüber hinaus gilt für die Dauer der Einstufung als Risikogebiet die Stallhaltungspflicht: Hühner, Gänse, Truthühner, Enten etc. müssen „in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind“ bleiben. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Geflügeltieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zusätzlich weist der Veterinärdienst der Stadt Wels nochmals darauf hin, dass die Haltung von Geflügel immer binnen einer Woche nach deren Aufnahme meldepflichtig und das Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln unverzüglich zu melden ist! Dies ist per E-Mail unter vet@wels.gv.at sowie unter Tel. +43 7242 235 4630 oder 4631 möglich.