Stark erhöhtes Risiko fĂŒr einen etwaigen Ausbruch der GeflĂŒgelpest
FĂŒr die Dauer dieser Einstufung gilt jedenfalls die Stallhaltungspflicht: HĂŒhner, GĂ€nse, TruthĂŒhner, Enten etc. mĂŒssen âin Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sindâ bleiben. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 GeflĂŒgeltieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllen. Ziel dieser MaĂnahmen ist die Vermeidung des Kontaktes von GeflĂŒgel mit Wildvögeln als potenzielle KrankheitsĂŒbertrĂ€ger.
ZusĂ€tzlich weist der VeterinĂ€rdienst der Stadt Wels nochmals darauf hin, dass die Haltung von GeflĂŒgel immer binnen einer Woche nach deren Aufnahme meldepflichtig und das Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln unverzĂŒglich zu melden ist! Dies ist per E-Mail unter vet@wels.gv.at sowie unter Tel. +43 7242 235 4630 oder 4631 möglich.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit stark erhöhtem GeflĂŒgelpest-Risiko:
- Es gilt Stallhaltungspflicht: GeflĂŒgel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte âWintergĂ€rten â zum Stall anschlieĂende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
- Betriebe unter 50 StĂŒck GeflĂŒgel sind bei Einhaltung der folgenden BiosicherheitsmaĂnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
- Enten und GĂ€nsen werden getrennt zu anderem GeflĂŒgel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und
- in AuslĂ€ufen wird das GeflĂŒgel durch Netze, DĂ€cher oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschĂŒtzt oder die FĂŒtterung und TrĂ€nkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die AuslĂ€ufe mĂŒssen in diesem Fall gegen OberflĂ€chengewĂ€sser, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezĂ€unt sein.
- Die TrÀnkung darf nicht mit OberflÀchenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem GeflĂŒgelpestâRisiko:
- GeflĂŒgel wird durch Netze, DĂ€cher oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschĂŒtzt oder die FĂŒtterung und TrĂ€nkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die AuslĂ€ufe mĂŒssen in diesem Fall gegen OberflĂ€chengewĂ€sser, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezĂ€unt sein.
- Enten und GĂ€nsen mĂŒssen getrennt zu anderem GeflĂŒgel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
- Die TrÀnkung darf nicht mit OberflÀchenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.