Problemdisco Feeling: Vorverlegung der Sperrstunde gerichtlich bestÀtigt
Im Dezember 2018 wurde aufgrund der sich wiederholenden VorfĂ€lle â allein im Jahr 2017 ereigneten sich 35 Straftaten, im Jahr 2018 waren es 39 â der Bescheid ĂŒber die spĂ€tere Sperrstunde um sechs Uhr widerrufen. Gleichzeitig wurde die Sperrstunde auf zwei Uhr festgesetzt. Dagegen richteten die Betreiber der Diskothek Feeling eine Berufung, ĂŒber die nunmehr der Landesverwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom Mittwoch, 7. August entschieden hat.
Die Beschwerde der Discobetreiber wurde als unbegrĂŒndet abgewiesen. Wesentlicher Grund dafĂŒr war, dass die Vorverlegung der Sperrstunde jedenfalls geeignet ist, strafrechtlich relevante VorfĂ€lle zu vermeiden. Dies umso mehr, da sich der ĂŒberwiegende Teil dieser VorfĂ€lle nach zwei Uhr FrĂŒh ereignet haben. (2017 ca. 68 Prozent, 2018 ca. 58 Prozent, 2019 ca. 85 Prozent).
Auch die in diesem Zusammenhang vom Discobetreiber vorgebrachten Bedenken, dass bei einer vorverlegten Sperrstunde Besuchermassen gleichzeitig das Lokal verlassen mĂŒssten und es dadurch zu einer GefĂ€hrdung kommen könnte, wurde verworfen. Auch die Waffenverbotszone wurde als geeignetes Mittel angesehen, um VorfĂ€lle mit Waffengewalt zu verhindern.
Die vom Stadtsenat erlassene vorverlegte Sperrstunde ist daher ab sofort wirksam, gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes kann keine Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âDie Disco Feeling war ein Magnetpunkt fĂŒr KriminalitĂ€t. So etwas kann dauerhaft nicht hingenommen werden. Das Gericht bestĂ€tigt mit seiner Entscheidung das konsequente Vorgehen der Stadt.â
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ: âDie wirksame VerkĂŒrzung der Sperrstunde auf zwei Uhr wird erheblich zur Verbesserung der Sicherheitslage beitragen.â
Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner: âDie Basis fĂŒr wirtschaftlichen Erfolg erfordert, dass Betriebe Gesetze einhalten. Als Wirtschaftsreferent ist die konsequente Vorgehensweise fĂŒr mich nicht nur eine Frage des Schutzes der Bevölkerung, sondern im Interesse der anderen Welser Betriebe.â