Heizkostenzuschuss: Anträge ab Montag, 11. Jänner möglich
Der Heizkostenzuschuss kann nur für den Hauptwohnsitz ausgezahlt werden. Die betreffende Wohnung muss sich in Wels-Stadt befinden und ständig bewohnt sein. Darüber hinaus muss der Antragsteller zumindest für die Dauer von zwei Monaten einen Hauptwohnsitz in der Stadt Wels gehabt haben und auch tatsächlich für die Heizkosten aufkommen.
Die Einkommensobergrenzen betragen für Alleinstehende 950 Euro bzw. für Ehepaare und Lebensgemeinschaften 1.500 Euro. Diese Grenzen erhöhen sich pro Kind (unterhaltsberechtigte im Haushalt lebende Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe) um jeweils 240 Euro, für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt um 520 Euro sowie für jede weitere erwachsene Person um 350 Euro.
Wer den Heizkostenzuschuss beantragen will, hat dafür bis einschließlich Freitag, 23. April Zeit. Aufgrund der COVID-19-Situation ersucht die Stadt Wels, die Anträge primär via E-Mail unter heizkostenzuschuss@wels.gv.at oder per Post (Stadt Wels, Dienststelle Sozialservice und Frauen, Stadtplatz 1, 4600 Wels) einzubringen. Dabei ist darauf zu achten, dass ein gültiger Lichtbildausweis und die erforderlichen Einkommensnachweise (Pensionsbescheid, Lohn- und Gehaltszettel, Gerichtsbeschluss/Vergleich über Unterhaltsleistungen samt Zahlungsnachweis, Bezugsnachweis über Leistungen des AMS bzw. der Österreichischen Gesundheitskasse) im PDF-Format (via E-Mail) oder in Kopie (via Post) übermittelt werden. Antragsformulare und nähere Informationen stehen zudem auf der Homepage des Landes OÖ unter www.land-oberoesterreich.gv.at zur Verfügung.
Eine persönliche Antragstellung ist von Montag, 11. Jänner bis Freitag, 23. April 2021 jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr in der Dienststelle Sozialservice und Frauen (Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoß, Zimmer 9) möglich.
Wichtig: Wegen der Datenschutz-Grundverordnung müssen alle im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen (mit eigenem Einkommen) eine dem Antragsformular beigefügte Einwilligungserklärung unterschreiben. Nur dann kann der Antrag bearbeitet werden.
Pensionsbezieher mit Ausgleichszulage, die einen Weihnachtszuschuss erhalten haben, müssen keinen persönlichen Antrag stellen. Ihnen wird das Antragsformular automatisch per Post übermittelt.