Aktuelle Informationen aus dem Welser Krisenstab
Aufgrund der positiven Entwicklung beschloss der Welser Krisenstab in seiner Sitzung am Montag, 21. Juni mehrere Lockerungen. So werden die Amtsgebäude ab Mittwoch, 23. Juni wieder zu den üblichen Servicezeiten geöffnet sein. Diese sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr. Alle weiteren Regelungen gelten wie bisher: Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit bitte nur nach telefonischer Terminvereinbarung! Während des gesamten Aufenthalts im Amtsgebäude gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske und zur Einhaltung der jeweils gültigen Hygiene- und Abstandsbestimmungen.
Ebenfalls ab Mittwoch, 23. Juni werden die Besuchszeiten in den städtischen Alten- und Pflegeheimen weiter gelockert. Diese sind dann täglich (Montag bis Sonntag) von 10:00 und 18:00 Uhr, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Weiterhin gültig sind die 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft) und eine Registrierungspflicht vor Ort.
Da die Nachfrage nach kostenlosen COVID-19-Schnelltests in den vergangenen Wochen deutlich abgenommen hat, stellt die Stadt Wels ab Montag, 28. Juni den zweiten Testbus (Linie 2) ein. Weiterhin im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein wird der Testbus der Linie 1. Die Anmeldung für den Testbus erfolgt im Internet über www.oesterreich-testet.at, die Routenführung finden Interessierte unter www.wels.at/coronavirus im Internet.
Für den Ausdruck von Impf- und Genesungszertifikaten sowie von aktuellen negativen Testergebnissen (Testzertifikate) wurde von der Stadt Wels eine Anlaufstelle im Foyer des Amtsgebäudes Greif (Rainerstraße 2) eingerichtet. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten (siehe oben) können diese Nachweise von den städtischen Mitarbeitern ausgedruckt werden. Eine Termin-Anmeldung dafür ist nicht notwendig, für den Ausdruck ist die Sozialversicherungsnummer, zur Identitätsfeststellung ein Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis etc.) mitzubringen. Grundsätzlich können alle Zertifikate von den Bürgern selbst mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte über die Internetseite www.gesundheit.gv.at abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden. Die Handy-Signatur/Bürgerkarte kann beispielsweise über das Internet-Portal FinanzOnline beantragt werden. Nähere Informationen dazu unter www.handy-signatur.at im Internet. Informationen zum Grünen Pass finden sich auf der Webseite des Landes OÖ unter www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-aktuelles.htm