Welser Wohn- und Energiekostenbonus
Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Montag, 22. Mai den Welser Wohn- und Energiekostenbonus von 200 Euro fĂŒr jeden anspruchsberechtigten Haushalt.
AntrÀge sind ab Dienstag, 30. Mai auf folgenden Wegen möglich:
- Bis Montag, 31. Juli entweder per Post (Beilagen in Kopie) an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels oder persönlich jeweils Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr im AmtsgebĂ€ude Greif (RainerstraĂe 2).
- Bis Donnerstag, 31. August digital ausschlieĂlich ĂŒber die eigens dafĂŒr eingerichtete Plattform (die Beilagen bitte in diesem Fall als PDF hochladen). Achtung: AntrĂ€ge per E-Mail sind fĂŒr diese UnterstĂŒtzung nicht zulĂ€ssig!
Anspruchsberechtigt sind alle Welser BĂŒrger (ausgenommen Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG, subsidiĂ€r Schutzberechtigte iSd § 8 AsylG, Vertriebene iSd § 62 AsylG, Bewohner welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Dies gilt u. a. fĂŒr Einrichtungen gemÀà §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs.3 Z 5 Oö.ChG. Strafgefangene und untergebrachte in Justizanstalten), welche ihren Hauptwohnsitz seit zumindest 1. MĂ€rz 2023 in der Stadt Wels haben und folgende Netto-Einkommensgrenzen (pro Haushalt) nicht ĂŒberschreiten:
- Einpersonenhaushalte bis 1.950 Euro
- Mehrpersonenhaushalte bis 2.800 Euro
- Die Grenze erhöht sich pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind um 120 Euro.
FĂŒr den Welser Wohn- und Energiekostenbonus ist ein Gesamtbetrag in Höhe von maximal 2,3 Mio. Euro abzĂŒglich aller Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Welser UnterstĂŒtzungspaket vorgesehen. Wichtig: Die AntrĂ€ge werden nach ihrem Einlangen abgearbeitet. Der Bonus wird nach dem Prinzip âfirst come, first serveâ ausbezahlt, so lange die finanziellen Mittel vorhanden sind.
Benötigte Einkommensnachweise
- Lohn- bzw. Gehaltszettel MÀrz 2023 (bei SelbststÀndigen wird der letzte Einkommensnachweis akzeptiert)
- Pensionsbescheid 2023
- Pflegegeldbescheid 2023
- BestĂ€tigungen ĂŒber den Bezug von Leistungen des AMS (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) im MĂ€rz 2023
- BestĂ€tigungen ĂŒber den Bezug von Leistungen der ĂGK (Kranken- oder Rehageld, Kinderbetreuungsgeld, etc.) im MĂ€rz 2023
- Gerichtsbeschluss oder Vergleich ĂŒber die Höhe der Unterhaltsleistungen bei Scheidung (Ehegattenunterhalt)
- Bescheid ĂŒber den Bezug von Kindesunterhalt (Alimente) oder (Halb-)Waisenpension
- Bescheid ĂŒber den Bezug von Sozialhilfe
Alternativ können auch entsprechende KontoauszĂŒge vorgelegt werden. Wichtig: Jahreslohnzettel werden NICHT akzeptiert! Jedenfalls mitzubringen, beziehungsweise dem Antrag beizulegen, ist ein Lichtbildausweis des Antragstellers.
Antrag zum Welser Wohn- und Energiekosten-bonus
Den Antrag fĂŒr den Welser Wohn- und Energiekostenbonus finden Sie ebenso bei unseren Formularen unter Förderungen.