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FSME Zecken-Impfaktion

Seit dem Jahre 1980 wird in Oberösterreich die Zeckenschutzimpfung angeboten. Diese, im Gesundheitswesen einzigartige und beispielgebende Impfaktion, wird seitdem jährlich durchgeführt. 2011 mussten in Österreich 111 Menschen wegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis ins Krankenhaus. Oberösterreich ist ein FSME-Hochrisikogebiet. Im Jahr 2011 wies Oberösterreich mit 36 Erkrankungen und 2 Todesfällen die höchsten Erkrankungszahlen aller Bundesländer auf. Deshalb wird die FSME-Impfung in Oberösterreich allgemein empfohlen.

Zecken halten sich bevorzugt in nicht zu trockenen Lagen, in hohem Gras und Gebüsch sowie in losem Laub auf. Personen, die sich durch Ihren Beruf oder ihre Freizeitaktivitäten viel in der freien Natur aufhalten, sind besonders gefährdet. Die letzten beiden Todesfälle 2011 wurden erst Ende November in Kärnten bzw. Vorarlberg registriert.

Aufgrund des hohen Risikobewusstseins der Eltern sind Kinder und Jugendliche heute besonders gut geschützt. Die FSME-Erkrankungen konnten in dieser Altersgruppe drastisch gesenkt werden. Ab Schulaustritt wird die FSME-Impfung jedoch stark vernachlässigt. Die Erkrankungsfälle nehmen daher bei der im Berufsleben stehenden Bevölkerungsgruppe zu, da hier die regelmäßigen Auffrischungsimpfungen aus Zeitmangel häufig nicht durchgeführt werden. 2010 traten fast 50% der Erkrankungsfälle bei 41 bis 60jährigen Personen auf.

Wie schon in den vergangenen Jahren zeigt sich auch 2010, dass die Generation ab dem 50. Lebensjahr besonders gefährdet ist. In diesem Alterssegment ist die hohe Zahl der FSME-Erkrankungen über Jahre gleich geblieben. 2010 waren mehr als 65 Prozent der FSME-Fälle aus dieser Altersgruppe. Dies ist zusätzlich bedenklich, weil ältere Personen deutlich schwerer erkranken als junge Menschen und die Impfung nicht so lange und zuverlässig schützt. Die schwerwiegenden Folgen einer FSME-Erkrankung sind zu wenig bewusst.

Die durch Zeckenbiss übertragene Hirnhautentzündung (FrühSommer-MeningoEncephalitis) ist eine gefährliche Erkrankung, die bleibende Schäden zur Folge haben kann. Der einzige sichere Schutz gegen diese schwere Erkrankung ist die aktive Zeckenschutzimpfung.

Geimpft wird mit folgenden inaktivierten Virusimpfstoffen:

  • FSME-IMMUN 0,25 ml für Kinder bzw. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
  • FSME-IMMUN 0,50 ml für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollenden 16. Lebensjahr

Impfschema:

Die Impfung gegen die durch Zeckenstich übertragene Hirnhautentzündung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich und besteht aus drei Teilimpfungen, wobei der Impfschutz bereits nach zwei Teilimpfungen erreicht wird.

Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite etwa 1-3 Monate und die dritte Teilimpfung 9 - 12 Monate nach der vorangegangenen Teilimpfung zu erfolgen. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes sind regelmäßige Auffrischungsimpfungen erforderlich.

Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich. Der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates empfiehlt, alle weiteren Auffrischungsimpfungen im 5-Jahres-Intervall durchzuführen, um fortgesetzt den Impfschutz aufrecht zu erhalten. Dies gilt nur für Impflinge bis zum 60. Lebensjahr. Ältere Personen sind im 3-Jahres-Intervall aufzufrischen.

Die FSME (Zecken)-Schutzimpfung ist bei der Impfung in der Dst. Gesundheitsdienst bar zu bezahlen.

Eine Teilimpfung kostet für:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 8,80
    (nur Impfstoffkosten )
  • Jugendliche zwischen vollendeten 15. und 16. Lebensjahr € 10,60
    (Impfstoffkosten € 8,80 + € 1,80 Arzthonorar)
  • Für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr € 12,80
    (Impfstoffkosten € 11,-- + € 1,80 Arzthonorar)

Nach der durchgeführten Impfung erhalten Sie von Ihrem Krankenversicherungsträger pro Impfung € 3,63 rückerstattet.

Sonderregelung:

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern werden für das 3. und jedes weitere Kind die gesamten Kosten der Zeckenschutzimpfung vom Amt der o.ö. Landesregierung übernommen. Voraussetzung ist jedoch der Nachweis (Impfkarte), dass für zwei Kinder die Zeckenschutzimpfung selbst bezahlt wurde.

 

Nicht geimpft wird bei

  • fieberhaften Erkrankungen 
  • Immunglobulinstörungen
  • Bestehen einer Schwangerschaft 
  • aktiver Tuberkulose
  • Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß, Formaldehyd, Chlortetracyclin, Gentamycin und Neomycin

 

Anmeldungen zur Zeckenschutzimpfung werden ab sofort persönlich oder telefonisch bei der Dst. Gesundheitsdienst während der Amtsstunden

Montag bis Freitag: 8 - 12 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 14 - 16 Uhr

entgegengenommen.

 



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4600 Wels


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Dr. Hubert Zödl


Stellvertretende Leitung:
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Tel.: +43 7242 235-3900

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