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Begräbnis auf dem Friedhof der Stadt Wels:
1. Kontaktaufnahme mit Magistrat der Stadt Wels, Abteilung
Städtische Betriebe, Dienststelle Stadtgärtnerei, Friedhof, Friedhofstraße 67, Tel.: 07242/235-7310, Fax: 07242/235-1731
Aussuchen eines neuen Grabes bzw. Bekanntgabe der Grabnummer bei bestehendem Grab
Bekanntgabe der Steinmetzfirma für ev. Grabstein- bzw. Grabanlagenabtragungen
2. Sollte das Begräbnis auf dem Evangelischen Friedhof stattfinden, ist auch die Evangelische Pfarrgemeinde, Martin-Luther-Platz 1, Tel.: 07242/47584-0, aufzusuchen
3. Verständigung des Bestatters (wegen Beisetzungstermin, Sarg, etc.), sh. unter www.bestatter.at.
4. Vorsprache beim Magistrat der Stadt Wels, Bezirksverwaltung und Gesundheit, Dienststelle Standesamt und Staatsbürgerschaft, Rathaus, 1. Stock, Zi.Nr. 176, Tel.: 07242/235-3370, 3390, 3420 oder 2460
Mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Meldezettel
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Kindern und Minderjährigen die Heiratsurkunde der Eltern)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass oder Personalausweis)
- ev. Sterbeurkunde des Gatten / der Gattin
- ev. Scheidungsdekret
5. ev. Verständigung eines Priesters
6. Kontaktaufnahme mit der Versicherung, wenn der/die Verstorbene versichert war
7. Bestellung von Kränzen und Sarggesteck
8. Bestellung von Trauerdrucksorten
9. Kleidung ins Krankenhaus oder zur Bestattungsanstalt bringen
10. Abmeldung bei Krankenkasse, Pensionsversicherung, anderen Versicherungen, etc.
1. Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Gemeinde
2. Verständigung des Bestatters (wegen Beisetzungstermin, Sarg, etc.) sh. unter www.bestatter.at.
3. Vorsprache beim Magistrat der Stadt Wels, Bezirksverwaltung und Gesundheit, Dienststelle Standesamt und Staatsbürgerschaft, Rathaus, 1. Stock, Zi.Nr. 176, Tel.: 07242/235-3370, 3390, 3420 oder 2460
Mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Meldezettel
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Kindern und Minderjährigen die Heiratsurkunde der Eltern)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass oder Personalausweis)
- ev. Sterbeurkunde des Gatten / der Gattin
- ev. Scheidungsdekret
4. ev. Verständigung eines Priesters
5. Kontaktaufnahme mit der Versicherung, wenn der/die Verstorbene versichert war
6. Bestellung von Kränzen und Sarggesteck
7. Bestellung von Trauerdrucksorten
8. Kleidung ins Krankenhaus oder zur Bestattungsanstalt bringen
9. Abmeldung bei Krankenkasse, Pensionsversicherung, anderen Versicherungen, etc.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten
jederzeit gerne an unsere MitarbeiterInnen, die Ihnen in dieser schweren Zeit
bestmöglich behilflich sein werden.
Weitere Informationen zum Thema Todesfall erhalten Sie auch im
elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.