BZ

Dienststellen:

Standesamt und Staatsbürgerschaft
Melde- Pass- und Wählerservice
Verwaltungspolizei
Verkehrsrecht
Gesundheitsdienst
Lebensmittelaufsicht und Märkte
Baurecht
Gewerbe- und Wasserrecht

Meldeservice :
 
 
Adresse:Stadtplatz 1, A-4600 Wels 
Telefon:+43 7242 235 3710 
FAX:+43 7242 235 8280 
E-Mail:melde@wels.gv.at 

Produkte/Leistungen-Formulare:

Meldeservice

Wir sind für Sie erreichbar: sh. Öffnungszeiten.

Am 1. März 2002 trat das neue Meldegesetz in Kraft. Durch eine
Verwaltungsreform ist für das Meldewesen nicht mehr die Bundes-
polizeidirektion, sondern der Magistrat zuständig. Auch in Wels
ist seit 1. März 2002 eine An-, Ab- und Ummeldung nur mehr beim

Magistrat der Stadt Wels
Dst. Melde-, Pass- und Wählerservice
Rathaus, Erdgeschoß, Zi.Nr. 33

möglich.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 07242/235 DW 3710, 3730 oder 3740.

Alte Meldungen werden damit nicht ungültig,
eine Neuanmeldung ist nicht erforderlich!

Im Rathaus finden Sie uns hier

Produkte/Zuständigkeiten:

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Anmeldung

Wann besteht die Pflicht zur Anmeldung?
Wer in einer Wohnung in Wels Unterkunft nimmt ist innerhalb
von drei Tagen bei der Meldebehörde in Wels zu melden.

Wie hat die Anmeldung zu erfolgen?
Für jede anzumeldende Person (auch Ehegatten und Kinder)
ist - unabhängig von der Staatsbürgerschaft grundsätzlich ein
Meldezettel vorzulegen.
Die Anmeldung kann persönlich, durch Boten oder durch
postalische Übersendung der
Meldezettel (unter Anschluss der
Urkunden im Original oder in beglaubigter
Abschrift, aus denen die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers
hervorgehen) erfolgen.

Was ist bei der Anmeldung mitzubringen?

1)

die erforderliche Anzahl vollständig ausgefüllter und vom Meldepflichtigen sowie vom Unterkunftgeber unterfertigter Meldezettel

2)

Personaldokumente, aus denen alle Identitätsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z.B. Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
- Geburtsurkunde
- eventuell Heiratsurkunde betreffend die letzte Eheschließung

Wenn Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen,
müssen Sie unbedingt auch Ihr Reisedokument vorlegen.

Nach erfolgter Anmeldung wird Ihnen die Bestätigung aus dem
Zentralen Melderegister ausgedruckt.

Die Anmeldung ist kosten- u. gebührenfrei!

Weitere Informationen zum Thema Umzug erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.

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Ummeldung:

Wann besteht die Pflicht zur Ummeldung?
Wenn sich die Wohnsitzqualität einer Unterkunft von Haupt-
wohnsitz auf einen weiteren Wohnsitz oder umgekehrt ändert, sind
Sie zu einer Ummeldung innerhalb eines Monats verpflichtet.

Wie hat die Ummeldung zu erfolgen?
Für jede umzumeldende Person (auch Ehegatten und Kinder) ist -
unabhängig von der Staatsbürgerschaft - die erforderliche Anzahl von
Meldezettel vorzulegen.
Die Ummeldung kann persönlich, durch Boten oder durch postalische
Übersendung der
Meldezettel (unter Anschluss der
Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift, aus denen
die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen) erfolgen.

Was ist bei der Ummeldung mitzubringen?

1)

die erforderliche Anzahl vollständig ausgefüllter und vom Melde-pflichtigen sowie vom Unterkunftgeber unterfertigter Meldezettel

2)

Personaldokumente, aus denen alle Identitätsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z.B. Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
- Geburtsurkunde
- eventuell Heiratsurkunde betreffend die letzte Eheschließung

Wenn Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen,
müssen Sie unbedingt auch Ihr Reisedokument vorlegen.

Nach erfolgter Ummeldung wird Ihnen die Bestätigung aus dem
Zentralen Melderegister ausgedruckt.

Die Ummeldung ist kosten- u. gebührenfrei!

Weitere Informationen zum Thema Umzug erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.

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Abmeldung:

Wann besteht die Pflicht zur Abmeldung?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Wels aufgeben oder
wegziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde innerhalb von drei
Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft bekannt geben. Sie
können sich auch ohne vorherige Abmeldung bei der neuen
Wohnsitzgemeinde anmelden. Die neue Wohnsitzgemeinde erledigt
für Sie dann die Abmeldung in Wels.

Wie hat die Abmeldung zu erfolgen?
Für jede abzumeldende Person (auch Ehegatten und Kinder) ist -
unabhängig von der Staatsbürgerschaft - grundsätzlich ein
Meldezettel vorzulegen.
Die Abmeldung kann persönlich, durch Boten oder durch
postalische Übersendung der
Meldezettel (unter Anschluss der
Urkunden im Original oder in beglaubigter
Abschrift, aus denen die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers
hervorgehen) erfolgen.

Was ist bei der Abmeldung mitzubringen?

1)

die erforderliche Anzahl vollständig ausgefüllter u. vom Meldepflichtigen unterfertigter Meldezettel. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist nicht erforderlich

2)

Personaldokumente, aus denen alle Identitätsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z.B. Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
- Geburtsurkunde
- eventuell Heiratsurkunde betreffend die letzte Eheschließung

Wenn Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen,
müssen Sie unbedingt auch Ihr Reisedokument vorlegen.

Nach erfolgter Abmeldung wird Ihnen die Bestätigung aus dem
Zentralen Melderegister ausgedruckt.

Die Abmeldung ist kosten- u. gebührenfrei!

Weitere Informationen zum Thema Umzug erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.

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Meldeauskunft

Jede Person, ob Österreicher oder Fremder, kann von der
Meldebehörde Auskunft verlangen, ob und wo im Bundesgebiet
ein bestimmbarer Mensch angemeldet ist. Für die Auskunft
müssen Vor- und Familienname sowie zumindest ein weiteres Merkmal,
wie etwa das Geburtsdatum, der Geburtsort oder der bisherige
Wohnsitz bekannt sein. Die Auskunft kann jede Meldebehörde in
Österreich mit Hilfe des
Zentralen Melderegisters erteilen.
Die Meldeauskunft ist gebührenpflichtig. Der Antragsteller muss
sich ausweisen.

Meldeauskunft online beantragen


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Meldebestätigung

Die Meldebehörde stellt einer gemeldeten Person eine
(gebührenpflichtige) Bestätigung aus, seit wann und wo sie im
Bundesgebiet gemeldet ist.
Auf begründeten Antrag stellt die Meldebehörde auch eine
Bestätigung über frühere Anmeldungen und Abmeldungen innerhalb
der Ortsgemeinde aus (etwa für die Sozialversicherung).
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Der Meldezettel

hat nicht mehr dieselbe Funktion wie vorher; es ist ein Formular,
das "Meldezettel" heißt und von den Bürgern bei der An-, Ab-
und Ummeldung ausgefüllt werden muss; dieser Meldezettel ist
das Antragsformular, das den Meldebehörden zur Eingabe der
Meldedaten in das
Zentrale Melderegister dient. Als Bestätigung
erhält der Bürger von der Behörde einen Ausdruck aus dem
Zentralen Melderegister, mit Stempel und Unterschrift. Bei
schriftlicher Anmeldung wird diese "Bestätigung der Meldung"
inklusive der Unterlagen mit der Post retourniert.
(Bei Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen usw. ist nach
wie vor die Unterschrift des Unterkunftsgebers erforderlich).

Zum Download
Meldezettel
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Sonstige Bestätigungen

In der Dienststelle Melde-, Pass- und Wählerservice der Stadt Wels
erhalten Sie auch Bestätigungen für:

- Wohnsitz
- Haushaltsgemeinschaft
- Ehegemeinschaft
- Krankenkasse
- Wohnbeihilfe
- O.Ö. Familienkarte
- Pensionsversicherung (Lebensbestätigung)
- Wahlrecht
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Zentrales Melderegister

Neu ist, dass alle Meldungen in ein östereichweites
Zentralmelderegister (ZMR) eingetragen werden müssen.
Das hat für die/den Bürger den Vorteil, dass alle Meldungen in
einer Datenbank gespeichert werden. Alle Behörden, die für ein
Verfahren den Hauptwohnsitz benötigen, können im ZMR die
Wohnsitzsituation des/der Bürgers/in einsehen. Deshalb wird in
Zukunft bei allen Behördengängen kein
Meldezettel mehr benötigt!
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Lageplan Rathaus/Meldeservice:

Informationen zum Thema Meldewesen finden Sie auch
im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at!

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Download: Für Formulare (PDF-Format) benötigen Sie Acrobat Reader
Meldezettel (264 kB)



Volkszählung 2001 - endgültiges Ergebnis


 

1991

2001

Differenz

Personen mit
Hauptwohnsitz

52.594

56.481

+3.887
+7,4%



Weitere Informationen und Ergebnisse aus anderen österreichischen Gemeinden finden sie auf der Homepage der
Statistik Austria.